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Spionagesoftware »Pegasus« im Fokus
Gericht verhandelt zu Geheimdienst-Nutzung von »Pegasus«
Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzklage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Im Zentrum steht die umstrittene Spionagesoftware »Pegasus«, über deren Einsatz durch deutsche Geheimdienste bislang nichts bekannt ist. Die von Arne Semsrott, dem Gründer der Plattform FragDenStaat eingereichte Klage fordert deshalb vom Auslandsgeheimdienst grundsätzliche Auskünfte dazu. Selbst das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das alle deutschen Geheimdienste beaufsichtigen soll, hat nach Angaben von Semsrott keine detaillierten Informationen über die Nutzung von »Pegasus«.
Hersteller von »Pegasus« ist die israelische NSO Group. Mit einer heimlichen und ferngesteuerten Installation werden Mobiltelefone mit iOS oder Android-Betriebssystemen umfassend ausgespäht. Die auch von anderen Firmen angebotene Technik kann nicht nur alle gespeicherten Daten auslesen, sondern auch heimlich Mikrofone und Kameras der infiltrierten Geräte aktivieren.
Die Spionagesoftware steht weltweit in der Kritik, da autoritäre Regime sie gegen Oppositionelle, Journalist*innen und Aktivist*innen einsetzen. Bekannt ist diese Praxis auch aus Polen, Spanien und Griechenland. Deshalb hatte das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuss zum Einsatz von »Pegasus« und ähnlicher Überwachungs- und Spionagesoftware eingesetzt, der vor einem Jahr eine Reihe von Empfehlungen aussprach. Die USA haben die NSO Group auf eine Verbotsliste gesetzt – möglicherweise aber auch, um eigene Hersteller derartiger Überwachungswerkzeuge zu protegieren.
Der BND begründet seine Auskunftsverweigerung mit dem Schutz seiner »operativen Vorgänge«. Mit einer Offenlegung könnten laut BND staatliche und nicht staatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen deutscher Geheimdienste ziehen. Allerdings erkundigt sich FragDenStaat nicht nach konkreten Einsätzen. Im Zentrum der Klage steht die Frage: »Hat oder hatte der BND Vereinbarungen oder Verträge mit der NSO Group oder anderen in Bezug auf die Nutzung der Software ›Pegasus‹? Hat er ›Pegasus‹ gekauft?« Daran schließen sich weitere haushalterische und technische Fragen an.
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Semsrott beruft sich dazu auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch gemäß Artikel 5 Grundgesetz. Geheimdienste seien bereits vom Informationsfreiheitsgesetz, für dessen einfache Nutzung sich FragDenStaat vor 13 Jahren mit einer »Anfrage-Plattform« gegründet hatte, ausgenommen. Gerade bei einem so kontroversen Thema wie dem Einsatz von »Pegasus« müsse aber eine öffentliche Debatte ermöglicht werden, argumentiert der Kläger.
Die öffentliche Verhandlung findet direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, das in erster und letzter Instanz für Angelegenheiten des BND zuständig ist. Ein Urteil wird laut FragDenStaat voraussichtlich am Donnerstagnachmittag verkündet.
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