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Jahn-Sportpark in Berlin: Abriss zunächst gestoppt

Verwaltungsgericht untersagt Zerstörung von Spatzen-Brutplätzen bis März 2025. Erwirkt haben das die Naturfreunde Berlin.

Im Oktober hatten die Abrissarbeiten des Stadions am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark begonnen.
Im Oktober hatten die Abrissarbeiten des Stadions am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark begonnen.

»Der Stopp des Abrisses des Jahnstadions war wichtig, weil der Senat seine eigenen artenschutzrechtlichen Vorgaben missachtet hat«, sagt Uwe Hiksch von den Naturfreunden Berlin. Sein Verband konnte durch einen Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht erreichen, dass der Senat die Abrissarbeiten im Jahn-Sportpark bis zum 28. Februar 2025 unterlassen muss. Im Urteil, das »nd« vorliegt, werden Abrissarbeiten der östlichen Tribünengebäude, der westlichen Gegentribüne, der Sanitärgebäude (WC) Nord und Süd und der Trafogebäude alt und Südost untersagt.

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Grund für den gerichtlichen Abrissstopp sind Brutplätze des Haussperlings, auch Spatz genannt. »Mit den geplanten Abrissmaßnahmen gehen insgesamt mindestens 94 Brutplätze des Haussperlings verloren«, heißt es in der Urteilsbegründung. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung habe bislang keine ausreichenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt und dürfe deshalb die Nistplätze nicht zerstören. Dann müsse geprüft werden, ob die Spatzen die Ersatz-Nistkästen annehmen, erst ab Oktober könnte der Abriss also fortgesetzt werden, so Hiksch zu »nd«.

Für Hiksch bedeutet eine strenge Auslegung des Urteils, dass nun erst einmal alle Bauarbeiten am Jahnstadion ruhen müssten. Die Stadtentwicklungsverwaltung sieht das anders. »Das Gericht hat nur untersagt, an den Gebäudeteilen, an denen die Nistplätze sind, weiterzuarbeiten«, sagt Pressesprecher Martin Pallgen zu »nd«. Im aktuellen Bauabschnitt betreffe das nur die Außenwände der östlichen Tribüne, nicht den Innenbereich. Weil in den nächsten zwei Wochen sowieso keine Arbeit an den Außenwänden anstünde, betreffe das Urteil die laufenden Arbeiten noch nicht.

Bis dahin wolle die Stadtentwicklungverwaltung das Verwaltungsgericht überzeugen, den Beschluss zurückzunehmen oder zu ändern, so Pallgen. »Wir greifen die Hinweise des Gerichts auf und werden verbesserte Maßnahmen für den Haussperling umsetzen.« Man prüfe aber zusätzlich, Widerspruch gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Uwe Hiksch nennt das Vorgehen des Senats »Salami-Taktik«. Er verspricht, genau zu prüfen, ob und wie weiter am Jahnstadion gearbeitet wird. Gegebenenfalls werde man sich um eine einstweilige Verfügung bemühen, sagt er.

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