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- Polizeiprozess in Dortmund
Notwehr-Idee ist Erlaubnistatbestandsmissbrauch
Matthias Monroy zur möglichen Entschärfung der Anklage im Dramé-Prozess
»Einpfeffern jetzt, das volle Programm«, lautete der Befehl an den uniformierten Trupp, den ihr Anführer am 8. August 2022 durch den Garten der evangelischen Jugendeinrichtung brüllte. Er galt Mouhamed Dramé, der dort mit abwesendem Eindruck und offensichtlich suizidalen Gedanken gekauert hatte. Das aus seiner Nische gejagte Opfer wurde zuvor nicht zum Weglegen des vor sich gehaltenen Messers aufgefordert, auch der Einsatz von Pfefferspray oder Tasern wurde nicht angedroht. Dem späteren Schützen sagte der Einsatzleiter, mit seiner Maschinenpistole sei er »unser last man standing, unsere last chance«. Dass er diese Firewall übernahm, bereut Fabian S. nicht; fünf der von ihm aus einiger Entfernung abgefeuerte Patronen trafen Dramé tödlich.
Diesen Ablauf haben die Angeklagten vor dem Landgericht geschildert. Hier könnte nun laut der Staatsanwältin ein sogenannter Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegen. Der Begriff meint in diesem Fall eine Situation, in der die Polizist*innen irrig angenommen hätten, sie seien zur Notwehr ermächtigt gewesen. Es zeichnet sich also ab, dass auch der Dortmunder Todesschuss-Prozess mit weitgehender Straflosigkeit für die polizeilichen Täter*innen ausgeht und diese womöglich sogar im Dienst verbleiben können. Ohne den Prozess juristisch beurteilen zu können: Hier könnte ein Erlaubnistatbestandsmissbrauch vorliegen. Denn der verantwortliche Einsatzleiter hat nicht nur die Situation falsch eingeschätzt, sondern den Jugendlichen in einer psychischen Ausnahmesituation regelrecht ins Feuer getrieben.
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