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Millionenstrafe für »Greenwashing«
Deutsche-Bank-Fondstochter DWS warb laut Justiz mit falschen Marketingaussagen
Frankfurt/Main. Die Deutsche-Bank-Fondsgesellschaft DWS muss auch in Deutschland eine Millionenbuße wegen »Greenwashing«-Vorwürfen zahlen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, die wegen des Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelte, verhängte ein Bußgeld von 25 Millionen Euro. Der DWS wird schon länger vorgeworfen, sogenannte grüne Finanzprodukte als »grüner« verkauft zu haben als diese tatsächlich sind.
»Wir begrüßen es, dass die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die DWS nunmehr abgeschlossen sind«, teilte die Fondsgesellschaft mit. »Dass unser Marketing in der Vergangenheit teilweise überschwänglich war, haben wir in den vergangenen Jahren bereits öffentlich gesagt. Wir haben die internen Dokumentations- und Kontrollprozesse bereits verbessert und werden auch weiterhin daran arbeiten, hier weitere Fortschritte zu machen.«
In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage von Anlegern nach nachhaltigen Investments gestiegen. Großanleger legen mehr Wert auf saubere Geldanlagen – auch auf Druck der EU, die mit ihrer Taxonomie eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte geschaffen hat. Die Fondsbranche hat eine Vielzahl von sogenannten ESG-Produkten aufgelegt. Das Kürzel ESG steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung und soll die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte in Unternehmen anzeigen. Allerdings ist es für Außenstehende teilweise unklar, was genau als nachhaltige Investments gezählt wird.
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Auf der Suche nach Beweismaterial durchsuchten Staatsanwälte mehrmals Büros der Fondsgesellschaft am Sitz in Frankfurt. Die DWS wies die Vorwürfe stets zurück. Im Juni 2022 wurde jedoch der Chef ausgetauscht: Auf Asoka Wöhrmann folgte der Deutsche-Bank-Manager Stefan Hoops.
Die DWS hatte im Zeitraum Mitte 2020 bis Ende Januar 2023 intensiv mit Produkten mit ökologischen und sozialen Merkmalen geworben. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft war allerdings der gegenüber dem Kapitalmarkt erweckte Eindruck einer marktführenden Position der DWS Group nicht erfüllt: Marketingaussagen wie »ESG ist ein fester Bestandteil unserer DNA« hätten nicht der Realität entsprochen.
Auch in den USA hatten Behörden wegen der »Greenwashing«-Vorwürfe ermittelt. Ende September 2023 verdonnerte die US-Börsenaufsicht SEC die DWS »für Verstöße gegen Anti-Geldwäsche-Richtlinien und falsche Angaben zu ESG-Investitionen« zur Zahlung von insgesamt 25 Millionen Dollar.
Dass nun die deutsche Justiz nachzieht, wertet Mauricio Vargas, Finanzexperte der Umweltorganisation Greenpeace, als Erfolg: »Diese historisch hohe Strafzahlung für Greenwashing ist ein deutlicher Weckruf für die ganze Branche: Verbrauchertäuschung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug.« Alison Schultz von der Bürgerbewegung Finanzwende sagte, diese Strafe sei »ein erstes Zeichen, dass ›Greenwashing‹-Delikte endlich auch so behandelt werden«.
Rechtsstreits darum gibt es auch in anderen Branchen. Die Deutsche Umwelthilfe war in der vergangenen Woche gleich mit zwei Klagen erfolgreich. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass der Sportartikelhersteller Adidas mit seiner Aussage »Bis 2050 werden wir klimaneutral sein« irreführend und unzulässig auf seiner Webseite geworben hat. Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Das Landgericht in Köln verbot wiederum der Lufthansa bestimmte Werbung für den CO2-Ausgleich von Flugreisen. Laut dem Urteil vermittelt die Fluggesellschaft den Eindruck, dass Reisende ihren Flug durch eine Geldzahlung klimaneutral gestalten könnten – was »unstreitig« nicht stimme. nd/dpa
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