Weiterhin keine Gnade für Birgit Hogefeld

Ex-Terroristin kommt frühestens 2011 frei

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt am Main (AFP/ND). Die wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte frühere RAF-Terroristin Birgit Hogefeld bleibt in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main lehnte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss den Antrag der 52-Jährigen ab, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Schwere der Schuld lasse dies nicht zu, begründeten die Richter ihren Beschluss. Zugleich legte das Gericht eine Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren fest, womit Hogefelds Strafe frühestens 2011 zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Hogefeld hatte im Juni 15 Jahre ihrer Strafe verbüßt. Damit bestand die Möglichkeit, den Rest ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das OLG lehnte dies allerdings ab. Im Zusammenhang mit der Festsetzung einer Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren verwies das Gericht aber auch darauf, dass sich Hogefeld »in deutlicher Form« von der RAF losgesagt habe. Im Gefängnis begann sie nach Gerichtsangaben ein Studium an der Fernuniversität Hagen, das sie im vergangenen Jahr erfolgreich abschloss. Derzeit schreibt sie demnach an ihrer Dissertation.

Hogefeld war im Juni 1993 bei einem Einsatz der GSG 9 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen worden. Bei einer Schießerei kamen damals der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter ums Leben. Hogefeld wurde wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie unter anderem an der Ermordung eines US-Soldaten und an einem Autobombenanschlag auf einen US-Luftwaffenstützpunkt in Frankfurt am Main beteiligt gewesen war. Im vergangenen Jahr lehnte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Hogefelds ab.

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