Demokratie-Ikone bleibt in Hausarrest

Sie war »auf das Schlimmste vorbereitet«

  • Hilmar König
  • Lesedauer: 3 Min.
»Danke für das Urteil«, soll Aung San Suu Kyi mit ironischem Unterton gesagt haben, bevor sie wieder dorthin gebracht wurde, wo sie die meisten der vergangenen 20 Jahre verbracht hat: in das streng bewachte Anwesen an der University Avenue von Yangon (Rangun).

Für den schlimmsten Fall hatten die Anhänger der »Demokratie-Ikone« mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis gerechnet. Schon Ende Juli war dieses Urteil erwartet worden, doch die Richter vertagten die Verkündung, um – wie es hieß – den Fall noch einmal zu überprüfen. Am Dienstag ordneten die Richter des Sondergerichts im Insein-Gefängnis von Yangon für die prominenteste Oppositionspolitikerin des Landes zunächst drei Jahre Arbeitslager an. Staatschef Than Shwe intervenierte jedoch sofort und reduzierte das Strafmaß auf 18 Monate Hausarrest. Begleitet von ihren beiden mitangeklagten und verurteilten Hausangestellten Khin Khin Win und Win Ma Ma, kehrte Aung San Suu Kyi noch am Dienstagnachmittag auf ihr Familienanwesen zurück, wo sie ohnehin seit Jahren lebt – streng bewacht und weitgehend isoliert von der Außenwelt.

Mit der Korrektur des Richterspruchs beabsichtigten die Generäle offensichtlich, die Welle internationaler Proteste abzuschwächen. Zwar will die Militärregierung westlichem Druck nicht nachgeben, zugleich jedoch eine gewisse Dialogbereitschaft signalisieren, um eine Verschärfung von Sanktionen zu vermeiden. Jedenfalls verhindert das Urteil eine Teilnahme der prominenten Politikerin an den für 2010 angekündigten Wahlen, die einen ersten Schritt zur Lockerung der Militärherrschaft darstellen sollen. Präsidentin hätte die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 1991 ohnehin nicht werden können, weil sie mit einem Ausländer verheiratet war.

Der Prozess gegen Frau Suu Kyi hatte am 15. Mai begonnen. Angeklagt war sie, die Auflagen ihres Hausarrests, der sich seinem Ende näherte, verletzt und damit gegen die innere Sicherheit verstoßen zu haben. Der 53-jährige USA-Bürger John William Yettaw war über den Inya-See zum streng bewachten Haus der Politikerin geschwommen und hatte dort zwei Tage verbracht. Auch er stand vor Gericht und wurde am Dienstag zu sieben Jahren Haft verurteilt. Yettaw erklärte vor Gericht, er habe Suu Kyi »vor Attentätern retten« wollen. Gott habe ihn geschickt. Noch am Montag befand er sich wegen epileptischer Anfälle und schwerem Diabetes im Krankenhaus. Erst gegen Mitternacht wurde er wieder ins Gefängnis verlegt, womit die Weichen für die Urteilsverkündung gestellt waren.

Aung San Suu Kyis Anwalt U Nyan Win äußerte vor dem Urteilsspruch, seine Mandantin sei »auf das Schlimmste vorbereitet«, obwohl sie unschuldig sei und freigesprochen werden müsste. Sie habe den Eindringling nicht eingeladen und gegen kein Gesetz verstoßen. »Aber das ist ein politischer Fall und die Behörden entscheiden von einem politischen Standpunkt aus. Mir ist kein Fall von einer Freisprechung in einem politischen Prozess bekannt«, erklärte der Anwalt illusionslos.

Das Regierungsblatt »The New Light of Myanmar« bestritt freilich den politischen Charakter des Verfahrens. Die Anklage basiere »auf klarem kriminellem Verhalten«.

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