Gerichtliche Mediation hilft bei Rechtsstreit
Nachbarschaftsstreit
In den zurückliegenden Monaten hat sich bei den Gerichten die Möglichkeit, den Rechtsstreit im Wege der gerichtlichen Mediation beizulegen, oft bewährt. Speziell dafür ausgebildete Verantwortliche unterstützen die Parteien, eine einvernehmliche und dauerhafte Lösung ihres Konfliktes zu finden. Oft bringt das Mediationsverfahren Bewegung in festgefahrene Konflikte.
Sehr förderlich waren derartige Mediationaverfahren insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Denn oft gelang es, doch noch eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, und das nicht durch ein einseitiges Urteil.
Gerichtliche Mediation kommt immer dann zum Tragen, wenn nach Eingang der Klage oder Antragsschrift von beiden Parteien die Zustimmung gegeben wird, ein derartiges Verfahren durchzuführen. Das dann anhängige Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Mediation, kann jedoch ohne Probleme jederzeit beim Scheitern der Mediation fortgeführt werden. Sollten die Parteien jedoch eine Lösung gefunden haben, kann diese im Rahmen einer Mediationsvereinbarung und dann auf Wunsch auch verbindlich festgeschrieben werden.
Die erreichte Mediationsvereinbarung würde dann als gerichtlicher Vergleich protokolliert und wäre jederzeit durchsetzbar. Voraussetzung bei einem derartigen Verfahren ist jedoch, dass beide Parteien anwaltlich vertreten werden und dies unabhängig davon, ob in dem eigentlichen Rechtsstreit ein Anwaltszwang besteht oder nicht.
Von vielen Mandanten, die auch an einem Mediationsverfahren teilgenommen und es schließlich mit einer Vereinbarung abgeschlossen haben, habe ich gehört, dass diese Mediation zur Zufriedenheit beigetragen hat und darüber hinaus auch ein zügiger Abschluss gewährleistet war und ist.
Es fallen insgesamt keine zusätzlichen Gerichtskosten für die Durchführung der Mediationsverhandlung an, sondern es entstehen anwaltliche Gebühren wie bei einer gerichtlichen Erörterung und nachfolgendem Vergleich.
JÜRGEN NAUMANN,
Rechtsanwalt, Berlin-Mitte
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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