Gericht: Wirtschaftliche Interessen haben Vorrang

Flughafen Frankfurt darf ausgebaut werden / Weniger Nachtflüge

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Flughafen in Frankfurt am Main darf ausgebaut werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Freitag mehrere Musterklagen von Anrainergemeinden und Umweltverbänden gegen das Milliardenprojekt überwiegend ab. Allerdings forderten Richter eine stärkere Einschränkung der Nachtflüge.

Kassel (AFP/ND). Die Richter billigten, dass das Land Hessen den wirtschaftlichen Interessen am Flughafenausbau Vorrang vor den Belangen der Anwohner gab. Dies sei zulässig, urteilte der VGH. Die Stadt Offenbach und voraussichtlich auch weitere Parteien wollen den Streit vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen.

Der Chef der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport Wilhelm Bender sprach von einem »guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft«. Der bereits begonnene, vier Milliarden Euro teure Ausbau ist laut Fraport das größte private Investitionsvorhaben in Europa: Deutschlands größter Flughafen soll ein drittes Terminal, eine vierte Landebahn sowie ein erweitertes Fracht- und Wartungszentrum bekommen.

Den Plänen liegen Prognosen zugrunde, wonach die Zahl der Passagiere von 53,5 Millionen im vergangenen Jahr auf über 80 Millionen 2020 steigt. Der VGH bestätigte die Prognosen als fehlerfrei. Mit dem Ausbau werde »der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt«. Die entsprechende politische Entscheidung könne das Gericht nicht durch eine eigene Wertung ersetzen.

Zahlreiche Anwohner, Gemeinden im Umland sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehren sich gegen den erwarteten Fluglärm sowie die Rodung geschützter Wälder. Dagegen forderte die Lufthansa, die Zahl der für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr erlaubten Flüge noch zu erhöhen. Die Planfeststellung sieht für diese Zeit maximal 17 Flüge vor. Der VGH wies die Lufthansa-Klage ab. Schon die bisherige Planung sei »nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren«. Anwohner-Anwalt Wolfgang Baumann begrüßte die Urteile dementsprechend als »wichtiges Signal zu Gunsten der Nachtruhe«.

Das Land sei erheblich von seinem eigenen Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2007 abgewichen, betonte der VGH. Dort gebe es noch ein Verbot planmäßiger Flüge zwischen 23 und 5 Uhr. Dieses habe ein derart starkes Gewicht, dass das Land davon kaum abrücken könne. Selbst die Betreibergesellschaft Fraport habe für diese Zeit keinen einzigen Flug beantragt. Die Richter urteilten, das Land müsse die Zahl der Flüge auch für die »Nachtrandstunden« zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr konkreter einschränken. Die Lufthansa bedauerte, damit werde der Flughafen »konsequent von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt«.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.