Gysi: Kein Europa der Eliten

Bundestag beriet über das neue Paket zum EU-Begleitgesetz

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundestag hat am Mittwoch in Erster Lesung über die Entwürfe zum neuen EU-Begleitgesetz beraten. Dabei hielt sich die sachliche Erörterung in den engen Grenzen, die die Übermacht der Großen Koalition sowie der Wahlkampf dieser Tage erlauben.

Die Vertreter der LINKEN hatten Mühe, ihren Anteil am Zustandekommen dieser Sitzung in Erinnerung zu rufen. Und das, obwohl die Parlamentarier aller Fraktionen nicht müde wurden, das Bundesverfassungsgericht zu loben, das mit seinem Urteil zu einer Beschwerde der LINKEN eine Überarbeitung des EU-Begleitgesetzes nötig gemacht hatte.

Der LINKEN sei es nicht um eine Stärkung der Parlamentsrechte gegangen, sondern darum, den Vertrag von Lissabon zu kippen, meinte etwa der Grünen-Innenpolitiker Jerzy Montag. Und damit sei sie gescheitert, denn der Lissabon-Vertrag wurde nicht in Frage gestellt. »Sie verdanken die Debatte nicht nur Karlsruhe, sondern vor allem der LINKEN«, rief Fraktionschef Gregor Gysi hartnäckig in das Hohnlachen der Kollegen.

Diese honorierten auch Gysis Bekenntnis zur europäischen Integration mit lautem Spott, und so ging auch dessen Ergänzung im Lärm unter: Diese Integration dürfe nur mit Zustimmung und Unterstützung der Bürger erfolgen. Die LINKE wolle kein Europa der Eliten wie die Fraktionen der Großen Koalition – das sei der Unterschied zwischen beiden Seiten.

Dass ein Europa der Eliten sich von einem der Bürger auch darin unterscheidet, welche Rechte das Parlament gegenüber der Exekutive hat, das liegt für Gysi auf der Hand. Und wohl auch für Thomas Oppermann, der für die SPD das Urteil von Karlsruhe wie auch die vier vorliegenden Anträge der Großen Koalition lobte. »Punkt für Punkt« seien darin die neuen Rechte des Bundestages geregelt. Norbert Röttgen versicherte namens seiner Fraktion, die CDU werde »keine Entparlamentarisierung bei der Globalisierung« zulassen. Die im alten Gesetz festgeschriebene Einschränkung der Rechte des Parlaments räumte Oppermann eher verschwiemelt ein. Und auch, dass die nun vorliegenden Entwürfe wiederum Einschränkungen vorsehen. Die Bundesregierung, so führte er aus, könne »aus integrationspolitischen Gründen eine vom Parlamentswillen abweichende Entscheidung auf EU-Ebene treffen – »allerdings mit anschließender Rechenschaftspflicht«. Rainder Steenblock von den Grünen stimmte mit den Worten zu, die Grünen seien gegen ein imperatives Mandat des Parlaments, denn das habe »nichts mit der Realität zu tun«.

Immerhin stimmte Steenblock in die Kritik der LINKEN ein, die ein vermindertes Einspracherecht des Bundestages in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik kritisiert. Die Große Koalition lässt jedoch keinen Zweifel: Ein Vorbehalt, mit dem die Bundesrepublik ihre Zustimmung zum EU-Vertrag relativieren könnte, wird ebenso abgelehnt wie Volksabstimmungen. Oppermann unterstellte den Befürwortern von Plebisziten, diese dienten ihnen lediglich zur Mobilisierung europapolitischer Ressentiments.

Diether Dehm, Europapolitiker der Linksfraktion, wandte sich vehement dagegen, wie prominente Völkerrechtler oder auch der ehemalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) auf das Urteil von Karlsruhe mit dem Wunsch einer Einschränkung der Rechte des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. »Was ist denn das für ein Verfassungsverständnis«, so Dehm.

Der Bundestag will das Gesetzespaket am 8. September endgültig verabschieden. Im Bundesrat ist dies am 18. September geplant.

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