Kinderschutz weiter auf der Wartebank
Ministerinnen: Neuer Anlauf nach der Wahl
Berlin (AFP/ND). Bei der Vorstellung ihrer Berichte zum Kinderschutz am Mittwoch im Kabinett forderten die zuständigen Ministerinnen Leyen und Zypries unter anderem einen neuen Anlauf für ein Kinderschutzgesetz. Zypries sprach sich darüber hinaus für eine Reform des Vormundschaftsrechts und eine bessere Kooperation zwischen Familiengerichten und Jugendämtern aus.
Von der Leyen will die Finanzierung von Familienhebammen gesetzlich absichern. Familienhebammen seien »unverzichtbare Partner beim Schutz der besonders gefährdeten Kleinkinder«, erklärte von der Leyen. Nach der Bundestagswahl schnell wieder auf den Weg gebracht werden müsse auch das Kinderschutzgesetz, das bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung die ärztliche Schweigepflicht lockern und Jugendämter stärker in die Pflicht nehmen soll. Wegen Bedenken in der SPD gegenüber geplanten verpflichtenden Hausbesuchen der Jugendämter bei gefährdeten Kindern war das Gesetz in dieser Legislaturperiode gescheitert. Es sah beim Umzug auffälliger Familien auch einen besseren Informationsaustausch der betreffenden Behörden vor, um »Jugendamts-Hopping« zu unterbinden.
Zypries will im Vormundschaftsrecht »die Rechte der Kinder mehr in den Mittelpunkt« gestellt sehen. Ziel sei eine persönliche Beziehung zwischen Vormund und Kind. Dazu müssten Einzelvormundschaften gezielt gefördert und die derzeit oft bis zu 120 Kinder betreuenden Amtsvormünder entlastet werden. Für die betreffenden Kinder, deren Eltern ganz oder teilweise das Sorgerecht entzogen wurde, gelte es auch verstärkt ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen. Zudem sei bei Familiengerichtsterminen die Teilnahme des Jugendamts konkreter zu regeln. »Und es ist wichtig, dass sich Richter und Jugendamtsmitarbeiter optimal fortbilden und fallübergreifend zusammenarbeiten«, erklärte Zypries. Kommentar Seite 8
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