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Rechtsnachhilfe für Rot-Rot
Ines Walllrodt über dem Umgang mit Volksbegehren
SPD und LINKE haben sich in Sachen direkter Demokratie bislang so verhalten: Erst hängen sie die Latte niedriger und ermuntern zum Springen. Nimmt aber jemand Unerwünschtes Anlauf, reißen sie links und rechts plötzlich die Latte in die Höhe und rufen: Nicht geschafft! Ausgeschieden! So geht das nicht, befand gestern das Berliner Verfassungsgericht. Im Grunde hat es mit seinem Urteil zu zwei abgelehnten Volksbegehren den Senat vorgeführt, und ihm einfach die selbst geschaffenen Spielregeln vorgelesen. Demnach dürfen Volksentscheide durchaus Auswirkungen auf künftige Landeshaushalte haben, wie auch umfassende Vorprüfungen von Volksbegehren nicht mehr gefordert sind. Somit sind sowohl das Kita- als auch das Wasserbegehren zulässig.
Besonders interessant ist das Urteil für den Kampf um die hauptstädtischen Wasserbetriebe. Der Senat hat hier bislang immer auf die wasserdichten Verträge und die Rechte der Privaten verwiesen. Gerade dem Umfeld der Linkspartei war dabei nur schwer zu vermitteln, warum einerseits über »fehlenden gesellschaftlichen Druck« geklagt und gleichzeitig eine Initiative, die von mehr als 30 000 Berlinern unterstützt wird, einfach abgebügelt wurde. Vorschnell, wie das Gericht feststellte und damit dem Vorwurf der Initiatoren vom »vorauseilenden Gehorsam gegenüber Konzernen« indirekt Recht gibt.
Die Verfassungsrichter haben hier am Dienstag insbesondere der LINKEN Nachhilfe erteilt, wie man sich auf außerparlamentarische Initiativen stützen könnte, um eigene Reformen durchzusetzen: nämlich Volksbegehren zulassen, mitmobilisieren, damit es ein Erfolg wird und dann gegenüber den Miteigentümern RWE und Veolia auf das »Volksgesetz« verweisen und sagen: Daran sind wir gebunden. Auch ein Weg, es den Energiekonzernen etwas ungemütlicher zu machen. Insofern ist das gestrige Urteil nicht nur gut für Familien und Wasserkunden in Berlin, sondern auch für eine Regierung, die als Werbeschild für rot-rote Koalitionen fungiert.
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