Arbeitslose müssen sich warm anziehen
Pauschalisierung der ALG II-Nebenkosten könnte fatale Folgen für Betroffene haben
Die schwarz-gelben Koalitionäre wollen den Druck auf Hartz IV-Empfänger erhöhen. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch meldete, heißt es im Koalitionsvertrag, dass »Energie- und Nebenkosten sowie gegebenenfalls die Kosten der Unterkunft« für Langzeitarbeitslose »pauschalisiert« werden sollen. Die Koalitionäre geben ganz unumwunden zu, was sie mit dieser Reform bezwecken: Arbeitslose sollen so zu einem »sparsamen Energieverbrauch« angehalten werden. Sollte sich die Koalition mit ihren Plänen durchsetzen, dann müssen sich Arbeitslose demnächst warm anziehen. Denn falls die Heizkostenpauschale bereits im Februar aufgebraucht ist, dann könnte die Wohnung kalt bleiben.
Wie die Koalitionäre diese Pauschalbeträge berechnen wollen, bleibt ihr Geheimnis. So müsste man beispielsweise beachten, dass Langzeitarbeitslose oft in alten und schlecht isolierten Wohnungen leben. Deshalb liegen die Heizkosten hier oft höher als bei Durchschnittsverbrauchern in bereits sanierten Häusern. Ein noch größeres Problem sind pauschalisierte Kosten für Unterkunft. Was machen etwa Arbeitslose, die im teuren München wohnen und deshalb deutlich mehr Miete für ihre Sozialwohnung zahlen müssen?
Unklar ist zurzeit, ob auch die Strom- und Warmwasserkosten pauschalisiert und somit vom Amt übernommen werden. Bisher mussten die Betroffenen beides vom Regelsatz bestreiten. Für viele eine Kostenfalle – können sich die Erwerbslose doch keine teuren Energiespargeräte leisten.
Fakt ist: Schwarz-Gelb will die Daumenschrauben anziehen. Bislang schikanierte man die Erwerbslosen vor allem mit Sanktionen. Im letzten Jahr kürzte man mehr als 789 000 Arbeitslosen den Regelsatz. Oft aus nichtigstem Anlass. Doch es regt sich Widerstand. So gründete sich vor kurzem ein parteiübergreifendes »Bündnis für ein Sanktionsmoratorium«. Zudem haben bereits Tausende eine Online-Petition gegen die Sanktionen unterzeichnet. Bis zum 28. Oktober können Interessierte auf www.epetitionen.bundestag.de die Vorlage noch unterzeichnen. Wenn mehr als 50 000 Unterschriften zusammen kommen, muss sich Petitionsausschuss des Bundestages mit der Problematik befassen.
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