Der große Autonomie-Betrug
Beschäftigte der TU Darmstadt protestieren gegen geplantes hessisches Hochschulgesetz
Auslöser des jüngsten Protestes in Sachen Technischer Universität Darmstadt ist ein knapp 100 Seiten dicker Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und des TUD-Gesetzes, mit dem die CDU/FDP-Landesregierung der TUD-Leitung mehr »Selbstständigkeit« und »Autonomie« geben und den staatlichen Einfluss weiter reduzieren möchte. Nutznießer dieser schrittweisen »Entstaatlichung« wäre vor allem die private Wirtschaft, die nach Angaben der Gewerkschafter etwa über die Drittmittelfinanzierung schon zunehmend Einfluss auf den Uni-Betrieb ausübt.
Für die meisten der davon betroffenen rund 3500 TUD-Beschäftigten, vor allem für Angestellte, Verwaltungs-, Hausmeister-, und Servicekräfte, könnten die angedachten Änderungen erhebliche Nachteile bringen. Personalratsmitglied Michael Richstein erinnerte daran, dass Reinigungs- und Winterdienste bei der TUD bereits privatisiert seien und der schleichende Prozess der Ausgliederungen immer mehr auch andere Bereiche erfassen könnte. Sein Kollege Helmut Imming ist im Multimedia-Bereich tätig und befürchtet auch hier ein mögliches Outsourcing. Schon jetzt würden frei werdende Stellen nicht mehr besetzt, beklagen die Gewerkschafter. Bald werde man die Beschäftigten mit der Behauptung erpressen: »Eure Leistung können wir auf dem freien Markt viel billiger einkaufen.« Man wolle »eine staatliche Bildungseinrichtung und Landesbedienstete bleiben«, heißt es in einem Gewerkschaftsflugblatt, das ver.di-Vertrauensleute an die Parlamentarier vor dem Sitzungssaal verteilten.
In dieser Zielsetzung stützen sie sich auf das Votum einer Personalversammlung Ende September, die sich eindeutig gegen die Übertragung der Dienstherreneigenschaft an die TUD-Leitung und gegen den Abschluss eines separaten Haustarifvertrages für die TUD ausgesprochen hatte. Durch eine Übertragung der Arbeitgeber- und Dienstherreneigenschaft an die TUD-Leitung käme für die TUD-Beschäftigten nicht mehr der für die hessischen Landesbediensteten maßgebliche Flächentarifvertrag TV-H zur Anwendung. Damit seien Arbeitnehmerrechte und auch Ansprüche etwa auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung gefährdet, so ein Vertrauensmann.
Als abschreckendes Beispiel und Warnung dient für die Darmstädter die aktuelle Lage an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, die bereits seit Anfang 2008 als Stiftungsuniversität rechtlich selbstständig ist und eigene Tarifverträge abschließen kann. Hier herrscht ein tarifvertragsloser Zustand. Die Gewerkschaften ver.di und GEW bemühen sich seit vielen Monaten ergebnislos um einen Manteltarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen.
»Die Beschäftigten sind vor Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen und vor Ausgliederungen zu schützen«, forderte Birgit Braitsch von ver.di Hessen in der Landtags-Anhörung am Donnerstag. Mit diesem Gesetzentwurf öffne Hessen den Weg zur Privatisierung der Hochschulen und verabschiede sich schrittweise aus seinem öffentlichen Bildungsauftrag.
»Die Autonomie der TU Darmstadt entpuppt sich immer mehr als selbstherrliche Autokratie der Leitungsorgane, bei der Hochschulrat und Präsident bzw. Präsidium über die Belange der Universität entscheiden«, heißt es in dem ver.di-Blatt. Interne Gremien wie Universitätsversammlung und Senat dienten zunehmend »als Abnickgremien von bereits gefassten Entscheidungen«. Die Konzentration von Entscheidungskompetenzen bei Hochschulrat und Präsidium fördere eine Entdemokratisierung der Universität, kritisieren die ver.di-Aktivisten.
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