Vaterliebe führte zu Sanktionen
Essen (ND). Weil ein 25-jähriger Hartz IV-Betroffener aus Mönchengladbach sein neugeborenes Baby versorgte und deshalb nur ungenügend mit der zuständigen Arge kooperierte, strich ihm die Behörde für drei Monate alle Leistungen. Der junge Mann wehrte sich und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte am Montag, der Sanktionsbescheid sei nicht »nachvollziehbar« und gab dem arbeitslosen Mann damit Recht. Die Arge hätte dem Betroffenen wenigstens Lebensmittelgutscheine ausstellen müssen, so die Richter. Auch bei Sanktionen müsse das physische Existenzminimum gewahrt bleiben.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.