Fall Brender: SPD will nicht in Karlsruhe klagen

Sozialdemokraten stellen sich gegen Grüne und LINKE

  • Lesedauer: 2 Min.
Dürfen Regierungsvertreter missliebige Journalisten kaltstellen? Grüne und LINKE wollen den Fall des ZDF-Chefredakteurs Nikolas Brender vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Dazu benötigen sie auch Stimmen aus der SPD-Fraktion. Doch die Sozialdemokraten mauern.

Berlin (ND-Lambeck). Noch am Wochenende zeigten sich führende Sozialdemokraten empört darüber, wie unverfroren Hessens CDU-Ministerpräsident Roland Koch seine Macht im ZDF-Verwaltungsrat nutzte, um den kritischen Chefredakteur Nikolas Brender in die Wüste zu schicken. Das CDU-dominierte Gremium hatte Brender am Freitag die Vertragsverlängerung verweigert. Doch offenbar ist die Empörung bereits verflogen. Am Mittwoch verkündete der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, dass seine Fraktion keine Normenkontrollklage in dieser Sache anstrengen werde. Die SPD sperrt sich damit gegen einen Vorstoß der Grünen, die mit einer solchen Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Karlsruhe soll prüfen, ob die Präsenz von Regierungsvertretern im ZDF-Verwaltungsrat gegen das »Gebot der Staatsferne« verstößt. In dem 14-köpfigen Rat sitzen vier amtierende Ministerpräsidenten sowie ein Staatsminister. Hinzu kommen zahlreiche Ex-Politiker, die meisten von ihnen besitzen ein CDU-Parteibuch oder stehen den Konservativen zumindest nahe.

Das Timing für den grünen Vorstoß könnte besser nicht sein. Denn zum 1. Dezember wurde als Folge des Lissabon-Vertrages auch das Bundestags-Quorum für Normenkontrollklagen herabgesetzt. Nur ein Viertel – statt wie früher ein Drittel – aller Abgeordneten muss demnach eine solche Klage unterstützen, damit Karlsruhe tätig wird. Da die LINKE mit ihren 76 Fraktionsmitgliedern bereits Zustimmung signalisiert hat, fehlen nur noch 12 Stimmen. Doch ausgerechnet jetzt stellt sich die SPD quer. Allerdings ist die Sache noch lange nicht ausgestanden. Wie das ND aus grünen Fraktionskreisen erfuhr, will man dort an der Normenkontrollklage festhalten.

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