Bewegungsmelder
Denkmal in Mittenwald steht wieder
(ND). Die oberbayerische Gemeinde Mittenwald hat ein von ihr im Juni demontiertes Mahnmal für die Opfer der Kriegsverbrechen deutscher Gebirgsjäger wieder aufgestellt. Das Denkmal war Ende Mai während den alljährlichen Protesten gegen das Treffen der Gebirgsjäger vom Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege aufgebaut und der Gemeinde als Geschenk überlassen worden. Der obere Teil des Kunstwerks beinhaltet Steine aus den Ruinen des italienischen Ortes Falzano di Cortona. Deutsche Gebirgsjäger hatten das Dorf in der Toskana am 27. Juni 1944 zerstört und 14 Bewohner ermordet.
Seit 2003 wird nach Mittenwald mobilisiert, um gegen die Feier von Soldaten und Veteranen der Bundeswehr und der Wehrmacht auf dem nahegelegenen Hohen Brendten zu protestieren. Die Kritiker fordern seit mehreren Jahren ein Denkmal für die NS-Opfer und hatten schließlich selbst eines konstruiert und ohne Genehmigung errichtet. Der Rektor der örtlichen Grund- und Hauptschule hat eine Wiederaufstellung auf dem Schulgelände befürwortet. Im nächsten Jahr soll das Denkmal offiziell eingeweiht werden.
Castor-Gegner erhalten Haftentschädigung
(ND). Zwei Atomkraftgegner, die vor acht Jahren während eines Castortransports von der Polizei zehn Stunden festgehalten wurden, haben ein Recht auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle hatten die geforderte Entschädigung von 2000 und 500 Euro verweigert. Das Bundesverfassungsgericht ordnete vergangene Woche eine neuerliche Prüfung durch das Landgericht an. Die Frau und der Mann von Komitee für Grundrechte und Demokratie wurden mit 70 Demonstranten stundenlang auf einem Feld festgehalten, durften nicht auf die Toilette gehen und wurden anschließend mit Isomatte und Decke in eine Halle mit Betonfußboden verbracht. Eine derartige Behandlung könne vom Gebrauch der Grundrechte abschrecken, so der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Linkes Hausprojekt durchsucht
(ND). Nach einem Brandanschlag auf das Weimarer Polizei- und Ordnungsamt am Sonntagabend hat die Polizei am Montag das Wohnprojekt Gerberstraße 1 durchsucht. Im Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts Erfurt wird ausgeführt, dass in der Nähe des Tatorts ein schwarzes Kleidungsstück gefunden wurde, welches einen Spürhund zu dem Hof des Gebäudes führte. Dies zweifeln die Betroffenen an: Mit der Durchsuchung würde sich die Polizei einen Einblick in die Räumlichkeiten und Strukturen des Hausprojekts G1 verschaffen und es kriminalisieren wollen. In einem Bekennerschreiben heisst es, dass der Anschlag auf die Polizeiwache »aus Wut zu dem vor einem Jahr begangenen Mord« an einem Linken in Athen erfolgt sei.
Zwangsgeld für NATO-Gegner
(ND). Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die Zahlung von Zwangsgeldern in Höhe von 300 Euro gegen zwei Demonstranten angewiesen, weil diese sich geweigert hatten die Teilnehmer einer Busfahrt von Rostock zu den NATO-Protesten in Strasbourg im April 2009 namentlich zu benennen. Das Rostocker Antirepressionsbündnis empörte sich über die staatsanwaltschaftliche Maßnahme, weil das Verfahren bereits abgeschlossen ist und damit keine juristische Möglichkeit mehr bestünde, Menschen zur Aussage zu zwingen.
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