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Einklagbare Honorare

Neue Regelung für freie Journalisten in Kraft

  • Günter Frech
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln sind in Kraft. Damit gibt es nach sechs Jahren zäher Verhandlungen erstmals verbindliche und einklagbare Honorare für freie Journalisten.

Erstmals in der Geschichte des Journalismus haben die für Tageszeitungen tätigen freien Journalisten seit Anfang dieser Woche Rechtssicherheit über die ihnen zu zahlenden Honorare. Das macht die zwischen dem Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger (BDZV), dem jedoch nicht alle Verlage angehören, und den Gewerkschaften Deutsche Journalisten Union (dju in ver.di) und Deutscher Journalistenverband (DJV) vereinbarten »Gemeinsamen Vergütungsregeln« möglich. Bisher konnten Verlage die Honorare nach Gutdünken festsetzen.

Die seit dem 1. Februar geltende Vereinbarung wurde notwendig, nachdem am 1. Juli 2002 ein neues Urheberrecht in Kraft trat, nach dem Journalisten eine »angemessene Vergütung« zusteht. Wie hoch dieses Honorar für freie Tageszeitungsschreiber ist, verhandelten die Tarifpartner sechs Jahre lang in 48 Runden.

Während der 1990er Jahre versuchte die damalige IG Medien mit der Kampagne »Zeit statt Zeile« auf die prekäre Lage der Freien aufmerksam zu machen. Doch bald wurde klar, dass mit den Zeitungsverlegern über dieses Thema nicht zu reden ist. Mit dem Aufkommen des Internets und der damit verbundenen neuen Nutzungsarten setzte sich bei den Gewerkschaften die Erkenntnis durch, dass mit den herkömmlichen Mitteln der Tarifpolitik den Dumpinghonoraren nicht beizukommen ist.

Fortan versuchten sie, mit einem verbesserten Urheberrecht faire Honorare zu erreichen. Gegen den erbitterten Widerstand und trotz massiver Kampagnen der Medienkonzerne setzte die damalige Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) mit gewerkschaftlicher Hilfe die Urheberrechtsnovelle durch. Die Journalistinnen und Journalisten in ver.di setzen nun darauf, dass mit den vereinbarten Honorarsätzen Standards für den Wert ihrer Arbeit definiert wurden. Waren bisher Zeilenhonorare zwischen 18 und 40 Cent an der Tagesordnung, liegt das niedrigste Honorar jetzt bei Kleinzeitungen bei 47 Cent für nachrichtliche Texte und zwischen 59 und 74 Cent für Reportagen, Interviews und feuilletonistische Artikel. Bei Zeitungen mit einer Auflage bis 100 000 Exemplaren reicht diese Spanne von 73 bis 119 Cent.

»Die jetzt festgesetzten Vergütungsregeln sind für viele Freie eine Verbesserung. Wir werden mit Kraft daran arbeiten, dass dieses Regelwerk nun auch praktisch umgesetzt wird«, so ver.di-Vize Frank Werneke. Diese Mindeststandards seien nun auch rechtlich durchsetzbar.

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