Antragswelle überrollt Jobcenter
Nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil beantragen viele Arbeitslose Extrazahlungen
Nachdem die Karlsruher Richter am 9. Februar entschieden hatten, dass Hartz-IV-Betroffene in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen, gehen in vielen Jobcentern vermehrt entsprechende Anträge ein, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem ND bestätigte. Die Anträge würden zwar angenommen, aber nicht bearbeitet, da man derzeit nicht wisse, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, so eine Sprecherin der Behörde.
Karlsruhe hatte lediglich festgestellt, dass entsprechende Härtefallregelungen zwingender Teil der geforderten Hartz-IV-Neuregelung sein müssen. Zwar können schon jetzt bestimmte Betroffenengruppen wie Alleinerziehende oder Schwangere ihren zusätzlichen Bedarf beim Jobcenter geltend machen, doch für das Gros der Langzeitarbeitslosen bleiben die Regelsätze pauschalisiert. Nun muss schnellstmöglich geklärt werden, wer Anspruch auf Sonderleistungen hat.
Die BA legte am Dienstag einen ersten Entwurf für einen solchen Härtefall-Katalog vor. Der Kreis der Anspruchsberechtigten bleibt demnach überschaubar. So sollen Rollstuhlfahrer zukünftig Putz- oder Haushaltshilfen in Anspruch nehmen dürfen und chronisch Kranke die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber notwendige Medikamente erstattet bekommen. Zudem sollen Kinder aus Hartz-IV-Familien Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen dürfen, wenn Versetzungsgefahr besteht oder Hilfe beim Übergang auf eine weiterführende Schule notwendig wird.
Der BA-Entwurf steht allerdings unter Vorbehalt, denn das letzte Wort hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Erklärtes Ziel der Ministerin ist es, die Härtefall-Regelungen aus Kostengründen möglichst eng zu begrenzen. Die Christdemokratin will nur »wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen« gelten lassen. Heute soll die endgültige Härtefall-Liste veröffentlicht werden.
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