Ermittlungsverfahren gegen Käßmann
Bischöfin fuhr mit 1,5 Promille bei Rot
Hannover (epd/ND). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 1,54 Promille im Blut der 51-Jährigen festgestellt, nachdem Polizisten die hannoversche Landesbischöfin am Samstagabend mit ihrem Dienstwagen in Hannover gestoppt hatten. Käßmann erklärte, sie habe einen schlimmen Fehler begangen. Ihr sei bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer sei.
Die Bischöfin sagte nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen am Dienstag alle öffentlichen Termine für die weitere Woche ab. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Jürgen Lendeckel, erläuterte, das Messergebnis der Blutuntersuchung könne einen schriftlichen Strafbefehl und eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt nach sich ziehen. Zudem könne der Landesbischöfin für zehn bis zwölf Monate der Führerschein entzogen werden.
Der Sprecher der Landeskirche, Johannes Neukirch, sagte dem epd, wenn ein Beamter oder eine Beamtin der Landeskirche erstmals mit Alkohol am Steuer gestoppt werde, gebe es in der Regel eine Rüge. »Die Bischöfin wird behandelt wie jede andere Pastorin auch«, erläuterte Neukirch.
Laut der »Bild«-Zeitung hatte die Theologin mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel missachtet, bevor sie von Polizisten gestoppt wurde. Laut Neukirch kam die Bischöfin von einem privaten Termin.
Der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer führte die Alkoholfahrt Käßmanns auf den Druck ihres Amtes zurück. »Das ist ein Blackout, der leider immer wieder Leuten passiert, die in öffentlichen Ämtern unter Dauerstress stehen«, sagte Schorlemmer der »Leipziger Volkszeitung«.
Käßmann war im Oktober vergangenen Jahres an die Spitze der EKD gewählt worden.
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