Grunderwerbssteuer umgehend bezahlen
Kurz
Wer baut, der weiß, das wird teuer. Was viele inzwischen auch schon wissen: Es sind nicht Hauskosten alleine, die der Käufer finanzieren muss, sondern auch die Nebenkosten und – nach dem Einzug – die Unterhaltung des Hauses. Daran erinnert wieder einmal der Verband Privater Bauherren. Zu den Nebenkosten zählen zum Beispiel die Beurkundungskosten beim Notar und die Grunderwerbsteuer. Sie wird beim Kauf aller inländischen Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen fällig, auch beim Erwerb eines Erbbaurechts.
Die Grunderwerbsteuer muss der Käufer nach der Protokollierung des Kaufvertrags beim Notar überweisen, und zwar möglichst umgehend. Denn erst, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, dann stellt das Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Und die wiederum braucht das Grundbuchamt, um den neuen Eigentümer offiziell ins Grundbuch einzutragen.
Sicherheiten synchronisieren
Viele Mängel am neuen Haus erkennt der Bauherr erst nach der Abnahme. Der Gesetzgeber räumt ihm deshalb eine fünfjährige Gewährleistungsfrist ein, die mit der förmlichen Abnahme beginnt.
Fünf Jahre sind aber eine lange Zeit, während der mancher Bauunternehmer Insolvenz anmelden muss. Damit der Bauherr dann nicht mit leeren Händen dasteht, ist es wichtig, schon vor Baubeginn bestimmte Sicherheiten zu vereinbaren. Oft werden Sicherheiten in Form von Bürgschaften gestellt. Fällt dann der Unternehmer tatsächlich aus, kann sich der Bauherr an den Bürgen wenden.
Problem dabei: Diese Bürgschaften beziehen sich oft nur auf die Bauzeit und nicht auf die gesamte fünfjährige Gewährleistungsfrist.
Der VPB rät deshalb, solche Details vertraglich zu regeln: Die Bürgschaft muss auch alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängelansprüche absichern. Bauherren sollten sich außerdem das Recht sichern, den Bürgschaftsvertrag zwischen Bank und Unternehmer »auf Einhaltung der Abrede zwischen ihnen und dem Unternehmer« kontrollieren zu dürfen.
Wichtig auch: Bei den Formalitäten nicht auf die Banken verlassen! Banken benutzen nämlich oft Bürgschaftsformulare, die den Besonderheiten am Bau gar nicht immer entsprechen.
Schutz der Brüder ist ein Muss
Müllers bauen ihr Haus um. Ein Bruder des Bauherren ist Tischler, ein anderer kann tapezieren und malern. Selbstverständlich boten beide ihre unentgeltliche Hilfe an. Wer bei der Errichtung eines Hauses oder beim Umbau Eigenleistungen erbringt und hierfür die Hilfe von Freunden, Verwandten oder Bekannten in Anspruch nimmt, sollte prüfen, ob eine private Bauhelferversicherung sinnvoll ist.
Abgesehen von der privaten Absicherung muss Herr Müller seine mitbauende Verwandtschaft spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft Bau anmelden und die entsprechenden Beiträge einzahlen.
Damit sind die Helfer gesetzlich unfallversichert.
Der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Eine Beitragsberechnung entfällt, wenn die Bauhelfer zusammen weniger als 40 Stunden am Bau beschäftigt sind.
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