Geheimakte Becker

Kaum ist bekannt, dass Innenminister de Maizière (CDU) der Bundesanwaltschaft die Verfassungsschutz-Akten zum Mordfall Buback zur Verfügung gestellt hat, heißt es schon, das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker sei nicht die Todesschützin gewesen. Und das, obwohl die Akten weiterhin geheim sind und keine Quellen genannt werden dürfen.

Indirekt entlastet ist damit auch der Staat, dessen Organe Becker ein bisschen anders behandelt hatten als die anderen Mitglieder der RAF. So wurde sie, obwohl die Tatwaffe bei ihrer Festnahme gefunden wurde – was zur damaligen Zeit hinreichenden Anlass zu einem pauschalen Schuldurteil geboten hätte –, nicht wegen Beteiligung an der Ermordung Bubacks verurteilt, sondern allein wegen der Schüsse auf Polizisten. 1989 wurde sie begnadigt und auf Bewährung entlassen. Umso brisanter, dass eine DNA-Spur an den Bekennerschreiben von damals im vorigen Herbst zu ihrer erneuten Verhaftung führte und eine Stasi-Akte auftauchte, nach der Becker bereits seit 1972 von den westdeutschen Geheimdiensten »bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten« worden sei.

Auf der Suche nach der »zierlichen Person«, die von einem Motorrad aus auf seinen Vater schoss, dürfte Michael Buback, auch nach eigener Einschätzung, nun wohl nicht wesentlich weiterkommen. Dafür erwartet er Klarheit darüber, »wann Verena Becker Kontakt mit welchen Geheimdiensten hatte«. Und das ist eine wahrhaft spannende Frage.

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