Lotto: 95,75 Prozent Wahrscheinlichkeit für eine Niete
Urteil
Seit vielen Jahren spielte der Mann Lotto – dann endlich war ihm das Glück hold. Der Hartz-IV-Empfänger gewann ein paar Tausend Euro im Lotto. Jedoch: Sofort war das zuständige Jobcenter zur Stelle und setzte das Arbeitslosengeld II herab.
Gegen den Bescheid der Sozialbehörde klagte der Arbeitslose: Den Gewinn dürfe man ihm nicht als Einkommen anrechnen. Er halte dieses Los seit 2001, also habe er insgesamt mehr investiert, als er jetzt als Gewinn ausgezahlt bekomme. Mit dieser Argumentation kam der Mann jedoch beim Sozialgericht Detmold nicht durch.
Zum Einkommen zähle alles, was jemand nach dem Antrag auf Sozialleistungen wertmäßig erhalte und das Vermögen, das er zu diesem Zeitpunkt habe. Was der Arbeitslose vor seinem Antrag für die Lotterie ausgegeben habe, spiele keine Rolle mehr: Das habe zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr zu seinem Vermögen gehört.
Und dann wurde das Sozialgericht grundsätzlich: Dass nur die ständige Teilnahme an der Lotterie die Gewinnchancen erhöhe, sei ein weit verbreitetes Gerücht. Die Gewinnchance sei immer gleich niedrig, auch wenn immer die gleiche Losnummer gespielt werde. Ein zufälliges Ereignis werde nicht wahrscheinlicher, weil es längere Zeit nicht eingetreten sei, erläuterte das – anscheinend mathematisch kundige – Sozialgericht.
Die Wahrscheinlichkeit für eine Niete betrage beim Lotto 95,75 Prozent – bei einer Gesamtausschüttung von 50 Prozent der Einnahmen. Geld für die Lotterie auszugeben, sei demnach nicht vernünftig. Wenn er vernünftig mit seinem Geld umgehen würde, hätte der arbeitslose Hilfeempfänger bei dieser geringen Gewinnwahrscheinlichkeit kein Los kaufen dürfen. (Der Kläger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)
Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23. Oktober 2009 – S 13 AS 3/09
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