Griechenland belebt die Debatte
Die Krise in Griechenland hat ein Gutes: Die Diskussion um die Einführung eines längst überfälligen geregelten Insolvenzverfahren für Staaten wird wieder neu belebt. Was für Unternehmen längst und für Privatpersonen in Deutschland seit 1999 möglich ist, wird Staaten nach wie vor verwehrt: ein Neuanfang nach einer nicht mehr tragbaren Überschuldung, die die Möglichkeiten von Sozialpolitik untergräbt und dem Schuldendienst opfert. Laut dem Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen erlassjahr.de befinden sich derzeit weltweit 36 Entwicklungs- und Schwellenländer in einer Situation kritischer Überschuldung. Beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde die Insolvenzrechtsdiskussion nach der Pleite Argentiniens 2001/2002 vorangetrieben, freilich bis dato ohne konkretes Ergebnis. Argentinien half sich selbst: Nach dem sonst nur vom IWF bekannten Motto »Friss oder stirb« bot der »Insolvenzverwalter«, Präsident Néstor Kirchner, den privaten Anlegern 2005 an, entweder auf 75 Prozent ihrer sich insgesamt auf 104 Milliarden US-Dollar belaufenden Forderungen zu verzichten oder ganz leer auszugehen. Die Rechnung ging für Argentinien zu 80 Prozent auf, nur Gläubiger in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Dollar verweigerten sich der Zwangsumschuldung und versuchen bis heute juristisch, ihre Forderungen zu realisieren
Erlassjahr.de arbeitet derzeit unter anderem mit dem Entwicklungsministerium und der Weltbank an einem Insolvenzverfahren. Bei der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank Ende April steht es zur Diskussion. Würde es verankert, wäre immerhin ein Baustein einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung geschaffen. Die Notwendigkeit einer Generalüberholung ist davon freilich unbenommen.
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