NPD-Kläger scheitert

Verfassungsrichter bestätigen Entzug des Wortes

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Greifswald (dpa/ND). Der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann ist mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gescheitert. Ihm war bei der Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern am 20. November 2008 das Wort entzogen worden, wodurch er sein Rederecht verletzt sah. Die Richter wiesen die Klage zurück.

Wie das Gericht am Mittwoch zu seiner Entscheidung vom 25. März mitteilte, waren dem Wortentzug Äußerungen Borrmanns zu den Novemberpogromen 1938 vorausgegangen. Den Richtern zufolge durfte Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) davon ausgehen, dass Borrmanns Rede den Tatbestand der Volksverhetzung berühren würde, was Würde und Ansehen des Parlaments verletze. Das sei unabhängig davon, ob der Straftatbestand der Volksverhetzung bereits erfüllt war, betonten die Richter. Borrmann habe wie bereits sein von der Sitzung ausgeschlossener Vorredner, dessen Redemanuskript er fortsetzte, den Eindruck erwecken wollen, die Pogrome von 1938 seien eine »Reaktion« gewesen. Bretschneider durfte den Richtern zufolge annehmen, dass in der Rede Art, Ausmaß und Folgen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen verharmlost werden sollten.

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