Staatsanwalt prüft Finanzbericht
SPD: Beihilfe zur Untreue bei Hamburger CDU
Eine alte Sünde könnte dem neuen Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) jetzt zum Verhängnis werden. Wie die Bürgerschaftsfraktion der SPD am Mittwochnachmittag bekannt gab, hat der Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz am letzten Freitag einen brisanten Bericht über die Finanzen der Landtagsfraktionen von 2003 bis 2006 veröffentlicht. Demnach hatte Senator Frigge im Jahr 2005 in seiner damaligen Tätigkeit als Unternehmensberater einen dubiosen Deal mit der rheinland-pfälzischen CDU geschlossen, der ihm nach Mutmaßungen der Hamburger SPD den strafrechtlichen Vorwurf der Untreue einbringen könnte.
Frigge erhielt Anfang 2005 von der Landtagsfraktion und dem Landesverband der CDU Rheinland-Pfalz den Auftrag, den Wahlkampf der Partei für die Landtagswahl 2006 zu konzipieren. Nach dem Bericht des Rechnungshofs hat die CDU den 386 000 Euro-Wahlkampfvertrag größtenteils aus steuerfinanzierten Fraktionsmitteln beglichen. Diese Quersubventionierung verstößt möglicherweise gegen das Parteiengesetz, weil die Vorteile aus dem Beratungsvertrag nicht als Parteispende ausgewiesen wurden. Über ein Verfahren wegen illegaler Parteienfinanzierung muss nun die Bundestagsverwaltung entscheiden.
Schließlich bemängelte der Rechnungshof, dass die Mainzer CDU-Fraktion keine schriftlichen Unterlagen zum Frigge-Deal vorgelegt habe. Weder einen Vertragstext noch eine Endabrechnung konnten die Christdemokraten den Buchprüfern vorlegen. Der Prüfbericht belastet den damaligen CDU-Fraktions- und Landeschef, Christoph Böhr schwer. Seine Angaben seien »widersprüchlich oder nicht schlüssig«. Auch der heutige Hamburger Senator Frigge habe angegeben, aus Gründen der Vertraulichkeit keine Vertragsunterlagen zu besitzen, bemerkte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Landtags am Donnerstag auf Nachfrage von ND. Der Bundestag prüft nun den Bericht des Mainzer Rechnungshofs.
Sogar die Staatsanwaltschaft hatte in einem ähnlich gelagerten Fall ermittelt. Der korrupte damalige CDU-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen hatte mehrfach in die Kasse gegriffen. Er musste zwischenzeitlich mehrere zehntausend Euro an die Fraktion der Christdemokraten zurücküberweisen. Geschäftsführer Hebgen wurde vom Mainzer Amtsgericht in diesem Fall und wegen einer Unterschlagung in Hessen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die CDU-Landtagsfraktion musste sich derweil bereiterklären, insgesamt rund 480 000 Euro an den Mainzer Landtag zurückzuzahlen, bestätigte Rechnungshof-Präsident Klaus Behnke gegenüber ND.
Die Hamburger SPD-Fraktion nahm am Mittwoch den südwestdeutschen Rechnungshof-Bericht zum Anlass, CDU-Senator Frigge der Beihilfe zu Untreue zu verdächtigen. Auch die Mainzer Staatsanwaltschaft prüft derzeit den jüngsten Bericht des Landesrechnungshofs, so der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth. Ob in drei bis vier Wochen ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird und Frigge darin als Beschuldigter vorkommen wird, ließ er offen. Sollte die Staatsanwaltschaft am Ende doch gegen Frigge ermitteln, dürfte der Stuhl des Finanzsenators kräftig wackeln.
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