Die feinen Unterschiede

Kindesmissbrauch versus Heimerziehung

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Beim Vergleich der Runden Tische zur Aufarbeitung von Kindesmissbrauch und Heimerziehung sind bemerkenswerte Differenzen festzustellen.

Jetzt gibt es gleich zwei Runde Tische, die sich mit der Misshandlung und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen und öffentlichen Erziehungsanstalten befassen: den Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch, der sich heute konstituiert, und den Runden Tisch Heimerziehung, der sich seit Februar 2009 um die Aufarbeitung der skandalösen Zustände in den Erziehungsheimen der Bundesrepublik von 1949 bis 1975 kümmern soll.

Die Unterschiede zwischen den beiden Gremien sind bemerkenswert. Anlass der Gründung des einen waren die Sexualstraftaten in Privatschulen und Eliteinternaten, in denen die Kinder der Oberschicht lernen. Gleich drei Bundesministerinnen haben die Leitung des Gremiums übernommen, in dem auch »die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches, rechtspolitische Folgerungen sowie die Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht« verhandelt werden sollen.

An dem anderen Runden Tisch, dessen Vorsitzende die frühere Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer ist, geht es um die Leiden von 700 000 bis 800 000 jungen Menschen, die bis in die 70er Jahre der Heimerziehung unterworfen waren. 65 Prozent der Heime waren in kirchlicher Trägerschaft. Den ehemaligen Heimkindern, die vor allem aus den unteren Gesellschaftsschichten kamen, empfiehlt Vollmer immer wieder Geduld, denn mit der Anerkennung ihrer Leiden geht es nicht so schnell. Die Opfer sprechen von Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit und Folter, und es sind diese Tatbestände, die Vollmer nicht anerkennen will. Sie redet lieber von missbräuchlichen Erziehungsmethoden, Fehlleistungen und schwierigen Umständen in jener Zeit, in der Züchtigung noch als anerkanntes Erziehungsmittel galt, wie es in einem von ihr abgezeichneten Bericht heißt.

»Der Spruch: ›Die Zeiten waren damals so‹ stellt eine unverschämte Verharmlosung von Verbrechen wider die Menschlichkeit dar«, sagt Michael Schiltsky, ein ehemaliges Heimkind. Bereits 1950 wurde in einem Erlass des Sozialministeriums von Nordrhein-Westfalen angeordnet, auf Züchtigung als Strafmittel zu verzichten.

Der Leidensweg der Heimkinder darf nicht auf die Exzesstaten Einzelner, nicht auf kirchliche Täter reduziert werden. Es war der Staat, der die Kinder in die Heime brachte. Zum Beispiel Dietmar K., Jahrgang 1954, der seine sechs Jahre in einem geschlossenen Erziehungsheim mit den Worten resümiert: »Ich bin zum Krüppel getreten worden und wurde sexuell mehrfach missbraucht«. Für ihn gab es auch keine Schulausbildung. Im Sommer wurde er gezwungen, für vier Pfennig pro Stunde bei einem Bauern zu arbeiten. »Bei Adolf« hätte man sie alle »durch den Schornstein gejagt«, bekamen die Jugendlichen oft von einem Gruppenleiter zu hören.

Zeitzeugenberichte beschreiben einen epidemischen Sadismus, dem die Kinder und Jugendlichen seitens des Heimpersonals, einschließlich der Nonnen und Priester, ausgesetzt waren. Sie beschreiben einen rechtsfreien Raum, in dem Beleidigung und Bedrohung, Freiheitsberaubung und Nötigung, Körperverletzung und sexueller Missbrauch Alltag waren. Und sie werfen auch die Frage auf, in welchem Umfang in den geschlossenen Heimen jahrzehntelang organisiert gegen das ILO-Übereinkommen gegen Zwangsarbeit verstoßen worden ist, das Deutschland 1956 ratifizierte.

Das Unrecht, das den Heimkindern geschah, wird immer noch verharmlost. Daran ist gerade an dem Tag zu erinnern, an sich der Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch konstituiert.

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