Bewegungsmelder

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Antifaschist im Visier von Polizei und Nazis

(ND-Nowak). Die Polizei durchsuchte am 27. April die Wohnung eines aktiven Antifaschisten in Königs Wusterhausen bei Berlin. Dabei beschlagnahmten die Beamten ein Handy, zahlreiche linke Broschüren sowie verschiedene Plakate und Aufkleber mit antifaschistischen Motiven. Der Antifaschist wurde im November 2009 in der Nähe der von Rechten besuchten Kneipe »Zum Henker« in Berlin-Schöneweide von Neonazis zusammengeschlagen und schwer verletzt. Die Polizei wirft ihm vor, zusammen mit weiteren Unbekannten zuvor einen Angriff auf die Kneipe verübt zu haben und ermittelt wegen Landfriedensbruch. Ein weiterer Grund für die Hausdurchsuchung war das Verkleben eines antifaschistischen Aufklebers, in dem die Polizei einen Aufruf zu Straftaten sieht. Nach Angaben einer lokalen Antifagruppe steht der von der Hausdurchsuchung betroffene Antifaschist seit Monaten im Visier von Neonazis. So habe es mehrere Farbattacken auf sein Wohnhaus gegeben. Im März 2010 sei das Auto seiner Eltern demoliert worden.

Gedenken an Opfer der »Aktion T 4«

(ND). Knapp 20 Menschen gedachten am vergangenen Sonntag der Massenmorde der Nazis an psychisch kranken und behinderten Menschen. Beim sogenannten T4-Umzug, der bereits zum 16. Mal stattfand, erinnerten sie unter anderem in der Tiergartenstraße 4, wo das »Euthanasie«-Programm der Nazis seinen Ursprung hatte, an die über 100 000 Menschen, die durch Giftspritze, Gas oder Verhungernlassen umgebracht wurden. Zu der Aktion hatten die Bundes- und die Berlin-Brandenburger Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, die Irren-Offensive und das Werner-Fuss-Zentrum aufgerufen. Gleichzeitig wollten die Initiatoren ein Zeichen für den »andauernden Widerstand gegen die Zwangspsychiatrie« setze, hieß es im Aufruf zu der Aktion.

Prozess um Demoverbot

Eine Klage von Antimilitaristen gegen das Verbot der Gelöbnix-Demonstration wird das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag, dem 6. Mai, verhandeln. Das teilte die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) am Dienstag mit. Die Demonstration gegen das jährlich am 20. Juli in Berlin stattfindende Rekrutengelöbnis hatte die Polizei voriges Jahr erstmals komplett verboten und nur eine Kundgebung in rund 1000 Meter Abstand zugelassen. Das Gericht soll nun prüfen, ob das Verbot rechtens war oder die Versammlungsfreiheit verletzt hat.

»Der politische Kontext des Verfahrens liegt auf der Hand«, heißt es in der Mitteilung. Je verlustreicher der Krieg in Afghanistan verlaufe, »desto mehr werden jene Stimmen kriminalisiert, die schonungs- und respektlose Kritik an der Bundeswehr üben«. Die DFG-VK ist seit Jahren Teil des Gelöbnix-Bündnisses, das die Proteste gegen das Bundeswehrgelöbnis, das seit 1996 in Berlin stattfindet, organisiert.

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