Gesetz mit Risiken und Nebenwirkungen
EU will Pharmakonzernen Direktwerbung gestatten / Kritiker befürchten Nachteile für Patienten
Am 22. Juni steht im Europäischen Parlament der Richtlinienvorschlag zur Patienteninformation auf der Tagesordnung. Noch ist nicht endgültig klar, welche Details der Gesetzentwurf enthalten wird, aber möglicherweise geht es um schwerwiegende Änderungen.
Pharmaunternehmen könnten sich mit der »Information« zu verschreibungspflichtigen Medikamenten dann direkt an Patienten wenden. Bisher war das in der Europäischen Union nicht möglich. Auch Mediziner sprechen sich gegen eine derartige Direktwerbung aus, zumal der Unterschied zur Information nicht geklärt ist.
Zur Abstimmung stehen Ende Juni zwei Papiere: eines, das die Mitgliedstaaten direkt umsetzen müssen und ein weiteres ohne diese Verpflichtung. Bei Letzterem gelang es pharmakritischen Organisationen, im Interesse der Patienten Veränderungsvorschläge einzubringen. Bis zum 22. Juni sind die Europapolitiker aufgefordert, weitere Kritikpunkte zu benennen. Auf der morgigen Tagung des EU-Parlamentsausschusses Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit könnten die vorgeschlagenen Entwürfe in Frage gestellt werden. Das wäre eine weitere Chance, Verbesserungen zu erreichen, so Hedwig Diekwisch von der deutschen BUKO-Pharma-Kampagne. Das beginnt bei einer besseren Lesbarkeit der Beipackzettel, geht über eine verbesserte allgemeine pharmazeutische Bildung der Bevölkerung bis hin zu vergleichbaren Informationen für die Patienten. Besonders letzteres, so Diekwisch, könne von der Pharmaindustrie nicht erwartet werden. Leider habe der neue EU-Gesundheitskommissar John Dalli frühere Beteuerungen zugunsten einer patientenfreundlichen Politik bisher nicht umgesetzt und sich dem Gesprächswunsch pharmakritischer Organisationen entzogen.
In den USA wurde die direkte Bewerbung von verschreibungspflichtigen Medikamenten bereits 1997 zugelassen. Die Kosten für Werbung stiegen dort von 1,1 Milliarden auf 4,2 Milliarden Dollar im Jahr 2005. Diese Mehrausgaben wurden zum großen Teil als Preiserhöhungen bei Arzneimitteln weitergegeben, also an die Verbraucher durchgereicht. In der Praxis reichen die Unternehmen dazu ihre Vorschläge an die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (FDA) ein. Erhalten sie innerhalb von 60 Tagen keine Antwort, gilt der Antrag als zugelassen. Weil die Behörde den Anforderungen kaum nachkam, soll die Frist jetzt auf 120 Tage verlängert werden.
Geklärt ist weder diesseits noch jenseits des Atlantik, wie mit der Werbung in den neuen sozialen Medien – etwa über Twitter oder Facebook – umzugehen ist. Während der europäische Entwurf künftig die direkte Ansprache in gedruckten Beilagen zu Zeitungen und Zeitschriften zulassen könnte, sollen im Internet die Informationen von den Patienten gesucht werden. Wie das genau aussehen soll, ist unklar. Für die Pharmahersteller möglich wäre es zum Beispiel, Werbebanner auf viel besuchten Webportalen zu schalten – von einer wirklichen Suche könnte dann nicht die Rede sein. In Rundfunk und Fernsehen soll es weiterhin keine Werbung für die rezeptpflichtigen Pillen geben.
Indessen fordert ein Bündnis verschiedener Organisationen, darunter die BUKO-Pharma-Kampagne, die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft nachdrücklich die Förderung und Entwicklung unabhängiger Informationsangebote für Patienten. Dazu gehören Zeitschriften wie »Gute Pillen, schlechte Pillen« oder das nichtkommerzielle Onlineportal »Weiße Liste«. In den EU-Mitgliedstaaten existierten ähnliche Ansätze, die besser koordiniert werden müssten, erklärte Heldwig Diekwisch.
www.gutepillen-schlechtepillen.de
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