Schwanger mit Staatshilfe

Sachsen zahlt für künstliche Befruchtung

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Dresden (dpa/ND). Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten in Sachsen finanzielle Unterstützung bei künstlichen Befruchtungen. Seit März 2009 wurden 112 Babys geboren, die ohne Steuergeld nicht auf der Welt wären. Der Freistaat macht sich nun dafür stark, dass die sogenannte assistierte Reproduktion nach diesem Modell in ganz Deutschland unabhängig vom Einkommen und sozialen Status möglich ist.

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß (CDU) strebt die Finanzierung durch den Bund an. Sie will bei der Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten kommende Woche in Dresden einen entsprechenden Antrag stellen. Interesse gebe es schon aus Ländern wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt, sagt sie.

Seit 2004 tragen die Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für insgesamt drei künstliche Befruchtungen. Zuvor waren die Kosten für vier Behandlungen komplett übernommen worden. Der Sächsische Landtag hatte daher Ende 2008 beschlossen, Paare finanziell zu unterstützen.

Seit 15 Monaten zahlt der Freistaat bei der zweiten und dritten Behandlung eine Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro, für die vierte einen Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro. Die potenziellen Eltern müssen verheiratet sein und mindestens ein Jahr in Sachsen leben, die Frau darf nicht älter als 40 Jahre, der Mann nicht älter als 50 Jahre sein. Bisher wurden insgesamt 552 Behandlungen unterstützt, 2009 dafür rund 500 000 Euro ausgegeben, 2010 stehen 770 000 Euro bereit, sagte Clauß. An dem Modell solle trotz des Sparkurses »auf alle Fälle« weiter festgehalten werden.

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