Weiter so, Schwarz-Gelb

Umstrittene Gesetze möglichst am Bundesrat vorbei zu beschließen, wenn dort die Mehrheitsverhältnisse ein Scheitern erwarten lassen, ist für Bundesregierungen kein ungewöhnliches Vorgehen. Das kann man, wie jetzt SPD und Grüne gegenüber Union und FDP im Fall des Sparpakets, als Trickserei bezeichnen – illegal ist es nicht, solange sich die Bundesregierung in den Grenzen des Grundgesetzes bewegt, das den Ländern in vielen Bereichen Mitbestimmung zusichert.

Viel interessanter ist die Frage, ob Schwarz-Gelb mit der Aufteilung des Sparpakets in zwei Teile tatsächlich den erhofften Befreiungsschlag aus dem Hut zaubert. Zwar winkt am Ende im Bundestag ein problemloses Abnicken des Gesetzes durch die Koalitionsmehrheit. Doch angelangt ist die Regierung an diesem Punkt noch lange nicht. Vom Beschluss so vorzugehen bis zur gewonnenen Abstimmung ist es ein weiter Weg – die Diskussion darüber, welche Teile des Sparpakets tatsächlich dem Bundesrat vorenthalten werden können, hat gerade erst begonnen.

Ausdauer aber zeigt Schwarz-Gelb ausschließlich im Verschieben von Entscheidungen. Ob das beim Sparpaket anders wird? Hoffentlich nicht. Allen von den Kürzungen potenziell Betroffenen ist zu wünschen, dass auch weiterhin auf die schwarz-gelbe Unfähigkeit Verlass ist.

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