So wird der Präsident gewählt

Morgen tritt die 14. Bundesversammlung zusammen

  • Lesedauer: 3 Min.
Im Grundgesetz, Artikel 54 bis 61, sind die Wahl des Bundespräsidenten, seine Aufgaben und Befugnisse sowie die Bedingungen für seine Ablösung geregelt.

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird, anders als etwa in den Nachbarländern Frankreich, Österreich und Polen, nicht direkt von der Bevölkerung, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Gewählt werden können wahlberechtigte Personen mit deutschem Pass, die mindestens 40 Jahre alt sind. Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten betragen derzeit 199 000 Euro pro Jahr. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze kann der Bundespräsident vom Bundesverfassungsgericht des Amtes enthoben werden.

Die Bundesversammlung ist das Gremium für die Wahl des Bundespräsidenten. Sie hat keine andere Aufgabe. Bisher trat die Bundesversammlung alle fünf Jahre zusammen, da vor Horst Köhler noch kein Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland sein Amt vorzeitig niederlegte. Seit 1979 war der Termin der Versammlung stets der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes. Der Bundesversammlung gehören 1244 Personen an – alle Mitglieder des Bundestages sowie eine gleiche Anzahl von Delegierten, welche von den Landesparlamenten gewählt werden. Die Länder schicken unterschiedlich viele Vertreter in die Bundesversammlung, je nach ihrer Einwohnerzahl. Unter den Delegierten sind Abgeordnete der Landtage, aber auch Prominente aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Die Parteien sind in der Bundesversammlung wie folgt vertreten: CDU/CSU mit 496 Delegierten (davon 239 Bund, 257 Länder), SPD mit 333 Delegierten (davon 146 Bund, 187 Länder), FDP mit 148 Delegierten (93 Bund, 55 Länder), Grüne mit 129 Delegierten (68 Bund, 61 Länder), LINKE mit 124 Delegierten (76 Bund, 48 Länder), Freie Wähler mit zehn Delegierten (alle aus Bayern), die NPD mit drei Delegierten (aus Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) und der SSW mit einem Delegierten (aus Schleswig-Holstein).

Zum Bundespräsidenten gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Wird eine solche absolute Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang nicht erreicht, gewinnt im dritten Wahlgang der Kandidat mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit).

Die 14. Bundesversammlung, die das zehnte Staatsoberhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik wählen wird, tritt am 30. Juni um 12 Uhr zusammen. Vor dem ersten Wahlgang spricht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Noch am Tag seiner Wahl wird auch der neue Bundespräsident seine erste Rede im Amt halten.

Als Kandidaten treten zur Wahl an: Christian Wulff (aufgestellt von der Union und der FDP), Joachim Gauck (aufgestellt von der SPD und den Grünen), Luc Jochimsen (aufgestellt von der LINKEN) und Frank Rennicke (aufgestellt von der NPD). Rein rechnerisch ist Christian Wulff der aussichtsreichste Kandidat, da CDU/CSU und FDP mit zusammen 644 Delegierten über mehr als 50 Prozent der Stimmen verfügen. Bereits mit 623 Stimmen wäre die absolute Mehrheit erreicht. Da jedoch kein Fraktionszwang herrscht, hoffen SPD und Grüne für Joachim Gauck auf Stimmen aus den Regierungsparteien und eine Entscheidung für ihn im dritten Wahlgang.

rst

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