Kritik Schaars am neuen Swift-Abkommen

Massenhafte Übermittlung von Daten beklagt

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das neue Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA scharf kritisiert.

Berlin (dpa/ND). »Zwar enthält das Abkommen einige Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell. Aber es bleibt dabei, dass die Daten massenweise übermittelt werden sollen«, sagte Schaar der dpa.

Vertreter der EU und der USA hatten den Vertrag am Montag unterzeichnet. In der kommenden Woche entscheidet das Europaparlament. Der Vertrag könnte dann am 1. August in Kraft treten. Das Abkommen erlaubt den USA, die Daten von EU-Bankkunden bei außereuropäischen Überweisungen zu prüfen. So sollen die Finanzströme des Terrorismus gekappt werden. Auch Deutschland stimmte dem neuen Abkommen zu.

Schaar kritisierte, dass die Daten in der Regel fünf Jahre lang gespeichert würden. »Und es werden sehr viel mehr Daten übermittelt, als tatsächlich zur Terrorbekämpfung nötig sind«, sagte er. Zudem sei es eine schlechte Idee, dass die europäische Polizeibehörde Europol über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wachen solle. Diese sei selbst an Daten über Terrorverdächtige interessiert.

Er hätte sich eine gezielte Begrenzung auf die Daten von Verdächtigen gewünscht. »Die Begründung, (das belgische Unternehmen) Swift könne solche Daten nicht ohne weiteres liefern, hat mich nicht überzeugt.«

Kritisch äußerte sich Schaar auch zu dem Argument, die Betroffenen könnten nun über die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Mitgliedstaaten eine Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen. Die Datenschutzbehörden könnten nicht viel ausrichten – sie seien nicht mehr als ein Briefkasten.

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