Von Wehrdienst bis Solarförderung
Weitere Beschlüsse der Länderkammer
Wehr- und Zivildienst:
Der Grundwehrdienst und der Zivildienst werden von neun auf sechs Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst am 1. Juli antraten. Der Zivildienst kann künftig freiwillig um drei bis maximal sechs Monate verlängert werden.
Arzneimittel:
Das von der Länderkammer gebilligte erste Arzneimittel-Spargesetz der schwarz-gelben Koalition sieht einen Preisstopp für Medikamente sowie höhere Herstellerrabatte vor. Die Preise werden bis Ende 2013 auf dem Niveau vom August vorigen Jahres eingefroren. Außerdem müssen die Hersteller künftig einen Rabatt von 16 statt bisher sechs Prozent gewähren. Dadurch sollen die Ausgaben der Krankenkassen für Medikamente im kommenden Jahr um 1,5 Milliarden Euro sinken.
Solarförderung:
Wer bis 1. Oktober eine Solaranlage auf seinem Dach montiert, erhält etwas mehr Geld als ursprünglich geplant. Die von Union und FDP beschlossene Kürzung der Förderung beträgt bis dahin nur 13 Prozent. Danach sind es die ursprünglich geplanten 16 Prozent. Bei Anlagen auf Freiflächen werden zunächst nur zwölf statt 15 Prozent gekürzt, auf ehemals industriell oder militärisch genutzten Flächen acht statt elf Prozent. Ab Oktober gilt auch hier die Kürzung in voller Höhe.
Manager-Boni:
Bonuszahlungen für Banker und Manager von Versicherungen können künftig begrenzt und schärfer kontrolliert werden. Das Vergütungssystem soll sich stärker auf den längerfristigen Erfolg eines Unternehmens ausrichten und eingegangene Risiken besser berücksichtigen. Unangemessen hohe Bonuszahlungen können verhindert werden.
Finanzgeschäfte:
Bestimmte Arten hochspekulativer Finanzgeschäfte sind in Deutschland künftig untersagt. Der Bundesrat billigte ein Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe deutscher Aktien und Staatsschuldpapiere der Euro-Zone. Auch Versicherungen auf Kreditausfallrisiken von Euro-Staaten werden verboten, sofern sie nicht der Absicherung konkreter Schuldtitel dienen.
Datenschutz:
Für die Bürger soll der Datenschutz bei der Erfassung von Straßenpanoramen und Häusern im Internet verbessert werden. Die derzeit geltenden Vorschriften seien für Projekte wie »Street View« von Google nicht ausreichend, argumentierte die Länderkammer am Freitag in Berlin. Auf Initiative des Saarlandes und Hamburgs beschloss der Bundesrat daher eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie muss jetzt im Bundestag beraten werden. AFP/epd
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