Aus wenig Geld das Beste machen - Teil 3 - Die meisten Bankeinlagen haben einen Schutzschirm, aber nicht alle
Finanzen
Angela Merkel griff auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise höchstpersönlich ein: »Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.« Dafür stehe die Bundesregierung ein. Diese Erklärung der Kanzlerin zum Schutz von Spareinlagen sollte Millionen von Bürgern im Herbst 2008 daran hindern, panisch ihr Geld von der Bank abzuheben.
Mit ihrer Einlagen-Garantie verabreichte die schwarz-rote Koalition allen Kleinsparern eine Beruhigungspille, die auch in Zukunft noch wirken kann. Bei der vermutlich »größten Garantie der Weltgeschichte«, wie sie der Finanzwissenschaftler Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim bezeichnete, geht es tatsächlich um eine Riesensumme: Für mehr als Eintausend Milliarden Euro an Spar-, Giro-, und Termineinlagen will die Bundesregierung im Notfall einspringen.
2008 blieb die Panik aus. Die bundesdeutschen Verbraucher stürmten nicht die Schalter der Banken, um ihr Geld abzuheben. Und so blieb die Nagelprobe aus, ob Frau Merkels Rettungsschirm wirklich ausgereicht hätte, um alle Ersparnisse zu schützen. Alles in allem schlitterte die Geldwirtschaft – aus Sicht der Sparer – sogar einigermaßen glimpflich durch die große Krise. Das deutsche 3-Säulen-Modell aus Sparkassen, genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken und privaten Banken geriet nicht ins Wanken. Die kommunalen Sparkassen können dabei als Sieger der Krise gelten. Ihre über 400 Institute und deren Einlagen gerieten nicht ernsthaft in Gefahr. Als grundsolide erwiesen sich in der Krise ebenfalls die mehr als 1.100 dezentralen Kreditgenossenschaften in Stadt (Volksbanken) und Land (Raiffeisenbanken). Ihr angeschlagenes Spitzeninstitut DZ Bank konnten die Genossen aus eigener Kraft stützen. Im April wurden die Stützungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen.
Weniger gut kamen viele der rund 170 privaten Groß- und Regionalbanken durch die weltweit größte Banken- und Finanzkrise seit den dreißiger Jahren. Zwar hielt die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) stand, aber die Dämme drohten zu brechen, als immer mehr Mitgliedsinstitute seit dem Sommer 2007, als in den USA die Immobilienblase platzte, in ernste Schwierigkeiten gerieten. Der Einlagensicherungsfonds musste bereits in mehreren Fällen (zum Beispiel IKB, Hypo Real Estate und Düsseldorfer Hypothekenbank) eingreifen. Vor allem die Lehman-Pleite im September 2008 riss große Löcher in die Kapitalausstattung des Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes.
Der Fonds musste 2009 sogar auf eine sieben Milliarden Euro schwere Bürgschaft des Soffin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung), des staatlichen Rettungsfonds für Banken, zurückgreifen. Zudem wurden die Beiträge der Mitglieder erhöht. Doch weniger die privaten Kunden, sondern institutionelle Anleger sind es, die den Bänkern Sorge bereiten. So gibt es Überlegungen, die Einlagensicherung auf einen (hohen) Millionenbetrag zu beschränken, um bei der nächsten Bankenkrise weniger zahlen zu müssen. Selbst eine solche deutliche Beschneidung der Sicherheitsgarantien dürfte jedoch für normale private Bankkunden unproblematisch sein.
Ab 2011 sind 100.000 Euro sicher
Wirklich sicher ist nur, »langfristig sind wir alle tot«, pflegte der britische Wirtschaftswissenschaftler John Maynard Keynes zu scherzen. Insofern, liebe ND-Leserinnen und -leser, besteht immer ein Restrisiko für Ihr erspartes Geld. Egal, ob Sie es unter die Matratze stopfen oder zur Bank tragen. Banken und Sparkassen sind jedoch im Zweifelsfall die sicherere Variante. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihr Erspartes sicherheitsorientiert, vernünftig und solide anlegen.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln, können Sie Ihr Geld nur bei dem größten anzunehmenden Finanz-Unfall verlieren, wenn nämlich nicht allein Ihre Bank pleitegeht, sondern auch das Einlagensystem, dem die Bank angehört. Und letztlich müsste dann obendrein noch der Staat insolvent werden. Denn durch die eingangs genannte Erklärung hat die Bundesregierung im Oktober 2008 faktisch eine Garantie für private Einlagen gegeben. Zwar könnte durchaus auch ein Staat Pleite gehen, aber sollte dies Deutschland widerfahren, bräuchten wir uns über Geld und Sparen wohl ohnehin keine Gedanken mehr zu machen.
Während der weltweiten Finanzkrise hatten sich auch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2008 auf eine Änderung der zehn Jahre alten EU-Einlagensicherungsrichtlinie geeinigt. Mit dem „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz“ (EAEG) wurde die EU-Richtlinie 2009 in deutsches Recht umgesetzt. Damit sind heute Einlagen bei deutschen und EU-Banken bis zu 50.000 Euro vollständig abgesichert. Bis dahin war die Summe niedriger und es galt eine Selbstbeteiligung der Bankkunden von zehn Prozent. Ab dem kommenden Jahr wird der Betrag auf 100.000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist auf höchstens dreißig Arbeitstage verkürzt. Dies ist das erste Sicherheitsnetz, welches Ihr Erspartes im Notfall vor Schäden schützt.
Noch weit über diese gesetzliche Mindestsicherung hinaus schützen die Sicherungsnetze der drei großen Bankengruppen in Deutschland – private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken – die Einlagen der Kunden.
Fazit: Girokonten, Sparbücher und andere gängige Geldeinlagen sind in Deutschland eine sichere Sparanlage! Geschützt sind zudem sogenannte Namensschuldverschreibungen. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate, sind dagegen bei einer Bankpleite im Regelfall nicht abgesichert.
Wie erfahren Sie, welcher Sicherungseinrichtung Ihr Geldinstitut angehört? Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über den bestehenden Einlagenschutz zu informieren. Dies erfolgt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in den Vertragsunterlagen und im Preisaushang in jeder Filiale. Außerdem kann jeder Bankberater Ihnen nähere Informationen über den Schutz der Spareinlagen geben.
Was ist eigentlich eine Einlagensicherung?
Haben Sie sich schon mal gefragt, was eine Einlagensicherung für Sie konkret bedeutet? Der Bankenverband gibt uns eine etwas holprige Antwort: »Falls eine Bank nicht in der Lage ist, die Kundengelder, die sogenannten Einlagen, zurückzuzahlen, sind die Rückzahlungsansprüche der Kunden in gewissem Umfang durch Einlagensicherungseinrichtungen abgesichert. Diese zahlen die geschützten Einlagen an die Kunden aus und nehmen im Rückgriff die insolvente Bank dafür in Anspruch.«
Sollte jetzt alles klar sein, können Sie an dieser Stelle aufhören mit dem Lesen. Andernfalls lesen Sie besser weiter.
Die älteste Sicherungseinrichtung ist der Hilfsfonds der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken. Er wurde bereits während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren gegründet. Die Genossen setzen damals wie heute auf die Insolvenzsicherheit ihrer Institute: Droht eine Bank Pleite zu gehen, springt ein Garantiefonds ein. Dieser sichert das Überleben des angeschlagenen Kreditinstitutes.
In diesen Garantiefonds zahlen alle genossenschaftlichen Banken regelmäßig ein. »Noch nie hat ein Sparer auch nur einen Groschen verloren«, versichert der genossenschaftliche Dachverband BVR. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt dadurch indirekt alle Einlagen der Kunden in vollem Umfange. (Weitere Informationen im Internet: www.vrnet.de)
Lediglich bei einem Zusammenbruch des gesamten Genossenschaftswesens mit seinen 1.159 Kreditinstituten könnte dieser Vollkaskoschutz ins Wanken geraten und müsste der Staat als letzter Rettungsanker eingreifen. Dieser Vorbehalt gilt ebenso für die Sparkassen.
Auch der Sparkassensektor zielt auf das Überleben aller seiner 431 Kreditinstitute. Dadurch sind, wie bei den Genossenschaftsbanken, alle Spargroschen Vollkasko versichert. Das gilt übrigens auch für sogenannte Inhaberpapiere. Dies sind Wertpapiere, wie Schuldverschreibungen und Zertifikate, die nicht auf den Namen des Kunden lauten, sondern anonym auf den »Inhaber«, den Besitzer der Wertpapiere.
Ältere Einlagen bei Sparkassen sind sogar noch zusätzlich durch die staatliche Gewährträgerhaftung abgesichert, mit der Gemeinden und Städte bis Juli 2005 für ihre Sparkassen gerade standen. Die Gewährträgerhaftung wurde von der EU aus Wettbewerbsgründen untersagt. Jüngere Einlagen werden daher durch ein neues Sicherungssystem der Sparkassen geschützt. »Dies bedeutet, dass sämtliche Einlagen unserer Kunden in voller Höhe gesichert sind«, erklärt ein Sparkassensprecher (www.dsgv.de).
Einen anderen Weg gingen die Mehrzahl der 174 Regional- und Großbanken. Zum Aufbau einer umfassenden Einlagensicherung hatte sich die private Bankwirtschaft in der Bundesrepublik erst 1974 und aufgrund heftigen politischen Drucks entschlossen. Vorausgegangen war die spektakuläre Pleite des Bankhauses Herstatt, seinerzeit die größte Privatbank in der BRD. Heute sichert der Banken-Hilfsfonds jeden Sparer ab und zwar bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der insolventen Bank. Daher ist jedes Sparguthaben mindestens bis zu mehreren Millionen Euro vollständig geschützt. »Selbst Kunden kleinerer Institute«, so ein Sprecher des Bundesverbandes deutscher Banken, »befinden sich damit auf der sicheren Seite.« Das gesetzlich vorgeschriebene Mindesteigenkapital einer Bank beträgt 5 Millionen Euro. Es sind also bis zu 1,5 Millionen Euro pro Einleger durch die Einlagensicherung voll geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag noch erheblich höher (www.bdb.de).
Schutz auch für Einlagen bei Bausparkassen
Der Einlagenschutz der privaten Banken umfasst – anders als bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken – »nur« Sicht-, Termin- und Spareinlagen (einschließlich auf Ihren Namen lautender Sparbriefe). Verbindlichkeiten, über die eine Pleite-Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate, werden hingegen nicht geschützt. Noch eine gute Nachricht: Auch bei Bausparkassen ist Ihr Geld sicher! Grundsätzlich gilt, dass Bauspareinlagen privater Kunden, also Guthaben auf Bausparverträgen, bei allen Bausparkassen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert sind. Einige Bausparkassen gehören den Sicherungsverbänden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken an. Einige Institute sind dagegen »nur« in der Bausparkassen-Einlagensicherung organisiert. Durch den »Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds« werden die Spareinlagen privater Kunden einschließlich Zinsen bis zu 250.000 Euro je Kunde gesichert.
Gesetzliche Mindestsicherung für Ausländer
Nun sind bundesweit auch einige deutsche Banken und über 100 ausländische Banken mit und ohne eigenen Zweigstellen aktiv, die nicht der freiwilligen Einlagensicherung des privaten Bankenverbandes in Berlin angehören. Doch auch bei diesen Finanzinstituten sind die Spargroschen weitgehend versichert – wenn sie eine deutsche Banklizenz haben.
Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums organisiert der Bankenverband für diese Außenseiter die »Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH«.
Diese gesetzliche Entschädigungseinrichtung wickelte beispielsweise nach der Schließung von Lehman Brothers in Deutschland 2008 die Schadensfälle der Sparer ab. Mittlerweile gilt, wie bei ausländischen EU-Banken (ohne deutsche Lizenz), dass alle Einlagen bis 50.000 Euro in vollem Umfange geschützt sind. Ab 2011 werden bis zu 100.000 Euro gesichert.
Nur bei etwa 50 Banken, die in Deutschland eine rechtlich unselbstständige Niederlassung betreiben, gilt nicht die deutsche Einlagensicherung. Bei diesen Geldinstituten greift das Sicherungssystem des Hauptsitz-Staates. So sind beispielsweise die populären türkisch-niederländischen Filialen in Deutschland – die hohe Zinsen zahlen – nach niederländischem Recht gesichert. Das muss nicht unbedingt etwas Schlechtes für Ihr Geld bedeuten, kann aber im Notfall kompliziert werden.
Erinnert sei an den Fall einer isländischen Bank. »Kompliziert« wurde es nämlich tatsächlich für deutsche Sparer der Bank Kaupthing. In Deutschland hatte die isländische Bank als unselbstständige Zweigstelle operiert. Es galt also die Einlagensicherung Islands. »Für ein Eingreifen der deutschen Einlagensicherung besteht daher keine Möglichkeit«, stellte das Bundesfinanzministerium später fest. Für die Kaupthing-Bank, die mit hohen Zinsversprechen zehntausende deutsche Kunden angelockt hatte, war daher allein die isländische Einlagensicherung zuständig und die erwies sich in der globalen Finanzkrise als zu schwach. Erst durch politischen Druck aus Berlin kam es in Reykjavík zu einer Lösung, die für die deutschen Kunden besser ausfiel, als es nach der reinen Rechtslage in Island geschehen wäre.
Doch selbst die Bundes-Garantie garantiert nicht alles. Die Garantiezusage der Bundesregierung gilt für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Sie gilt nicht für Fondsanteile, Aktien oder Bundesschatzbriefe. Wertpapiere schützt auch die Einlagensicherung der privaten Banken üblicherweise nicht. Hierzu gibt es häufig auch keinen Grund.
Kein Schutz für Aktien und Bundesschatzbriefe
Bundesschatzbriefe, Aktien oder Investmentfondsanteile werden lediglich von der Bank verwahrt. Die Wertpapiere bleiben also Eigentum des Sparers. In einem Insolvenzfall können Sie daher jederzeit von Ihrer Bank die Herausgabe der Wertpapiere verlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.
HERMANNUS PFEIFFER
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