Ineas unter Notverwaltung
Erstmals droht einer Kraftfahrzeugversicherung die Pleite
Deutschen Autofahrern droht Ungemach. Erstmals scheint mit dem Billiganbieter International Insurance Corporation (IIC) ein namhafter europäischer Autoversicherer vor dem Aus zu stehen. Der europaweit aktive Versicherer aus Amsterdam steckt in ernsten Schwierigkeiten. Ein Gericht in der niederländischen Hauptstadt hat einen Notverwalter eingesetzt. Betroffen sind auch tausende Versicherte in der Bundesrepublik, die eine »Ineas«- oder »Lady Car Online«-Versicherung abgeschlossen haben. Verbraucherschützer empfehlen, die Verträge sofort zu kündigen.
Seit Ende der 90er Jahre bot die International Insurance Corporation unter den Markennamen »Ineas« und »Lady Car Online« preiswerte Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen auch deutschlandweit an. Brancheninsider gehen davon aus, dass rund 50 000 deutsche Autofahrer bei Ineas und Lady Car Online versichert sind. Doch in der vergangenen Woche musste das finanziell angeschlagene Unternehmen den schweren Gang zum Konkursrichter antreten. Auf Antrag der niederländischen Finanzaufsicht ordnete ein Gericht anschließend eine Notverwaltung an.
Verkehrsopferhilfe übernimmt Unfallschäden
Für Unfallschäden, die Ineas- oder Lady-Car-Online-Versicherte verursachen, steht nun in Deutschland die Verkehrsopferhilfe ein. Sie leistet bis zur gesetzlichen Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden vollen Schadenersatz. Der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. (VOH) in Berlin wurde von den deutschen Autohaftpflichtversicherern eingerichtet, um bei Unfällen einzuspringen, die durch nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden, oder wenn der Autohaftpflichtversicherer pleite geht. Auch im Fall der holländischen IIC hat die Verkehrsopferhilfe nun die Abwicklung von Schäden übernommen.
Schwieriger wird es für IIC-Kunden bei Teilkasko- und Kasko-Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier bleiben Ineas und Lady Car Online weiter zuständig. Doch die Versicherten werden die vertragsgemäß vereinbarte Entschädigung nach aktueller Lage der Dinge wohl nicht in vollem Umfange bekommen.
Im Regelfall erhalten Kunden mit Entschädigungsansprüchen bei der Insolvenz ihres Versicherers nur einen kleinen Teil des ihnen zustehenden Geldes. Anders bei existenziell wichtigen Versicherungen, wie es die Krankenversicherung oder eben die Kfz-Haftpflicht (nicht aber Kasko) sind. Für solche mehr oder weniger lebenswichtige Policen hat der Gesetzgeber Garantiefonds vorgeschrieben, die im Notfall einspringen – wie die genannte Verkehrsopferhilfe für Ineas- und Lady-Car-Online-Haftpflichtschäden.
Sonderkündigungsrecht für Betroffene
Der ADAC und verschiedene Juristen sehen allerdings eine gute Chance für IIC-Kunden, den Vertrag zu kündigen. Ihnen stehe ein Sonderkündigungsrecht zu. »Kündigen Sie die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung fristlos«, empfiehlt die Stiftung Warentest. »Gleichzeitig sollten Sie sich bei einer anderen Gesellschaft versichern.« »Warten Sie nicht, bis Sie eine Kündigungsbestätigung haben«, raten die Berliner Fachleute. Zahlreiche Konkurrenten werben sogar schon um Kunden des Pleiteversicherers aus Holland. Ob es allerdings Betroffenen gelingt, bereits gezahlte Prämien zurückzu- erhalten, ist wegen der Zahlungsschwierigkeiten der International Insurance Corporation BV zweifelhaft.
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