Darf der Staat geklaute Daten kaufen?

Neue Runde der Debatte

  • Lesedauer: 2 Min.

Die in der vergangenen Woche in Schleswig-Holstein aufgetauchte Steuer-CD hat den Streit um die Frage, ob der Kauf der geklauten Daten durch den Staat rechtmäßig ist, neu aufleben lassen. Der oberste schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert sieht »keine absolut zwingenden rechtsstaatlichen Einwände«. Voraussetzung des Kaufs sei »die hinreichend begründete Annahme, dass die Informationen den Verdacht der Steuerhinterziehung nach deutschem Recht begründen«.

Zwar sei bei der Beschaffung der Daten in Liechtenstein gegen das Bankgeheimnis und das dortige Datenschutzrecht verstoßen worden, so Weichert. Dies hindere aber den deutschen Fiskus nicht daran, mit dem Täter zusammenzuarbeiten. Schließlich sei es nach deutschem Recht unzulässig, die Bankdaten vor der hiesigen Finanzverwaltung geheim zu halten.

Auch Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hält es für angemessen, die Daten zu kaufen, da Steuerhinterziehung eine Straftat sei. Es müsse alles getan werden, um solche Taten aufzudecken und deutlich zu machen, dass Steuerhinterziehung nicht geduldet wird, so Möllring im Sender NDR Info.

Der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki forderte dagegen, den Kampf gegen Steuerhinterziehung mit legalen Mitteln zu führen. Es sei kaum denkbar, dass der Anbieter die Daten legal beschafft habe. Dies wiederum hält Grünen-Chefin Claudia Roth offenbar für Heuchelei: Sie warf der FDP wegen ihres Widerstands gegen einen Kauf vor, Schutzmacht für Steuerhinterzieher zu sein.

Bedenken gegen den Kauf wurden aber auch bei der LINKEN laut. Der Justiziar der Bundestagsfraktion, Wolfgang Neskovic, kritisierte, mit einem »erneuten Ankauf geklauter Daten degradiert sich der Staat zum verlässlichen Geschäftspartner der Datendiebe«. Der Staat mache sich in den Augen der Bürger unglaubwürdig, wenn er seine eigenen Rechtsstandards so eklatant verletze. dpa/ND

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