Prozess gegen Verena Becker
Anklage zu Attentat auf Buback zugelassen
Karlsruhe (AFP/ND). Über drei Jahrzehnte nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback muss sich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Attentat vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die heute 57-jährige Becker zu, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Prozess wird voraussichtlich Ende September beginnen. Laut Anklage wird Becker vorgeworfen, »Mittäterin« bei dem Anschlag auf Buback und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 gewesen zu sein. Becker war demnach »maßgeblich an der Entscheidung« für das Attentat sowie dessen »Planung und Vorbereitung« beteiligt. Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker auch eines der beiden Mitglieder des Kommandos der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war, das den Anschlag verübt hatte.
Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil ihre DNA-Spuren an RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein. Der Bundesgerichtshof hob im Dezember den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Das Gericht sah Becker nur noch der Beihilfe verdächtig und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestanden habe.
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