Eine Frage, die keine gewesen sein soll
Ein Dresdner Gericht verurteilt zwei Journalisten wegen eines Berichts zum »Sachsen-Sumpf«
Der Kaktus stört. Je eines der Gewächse, die in Papier mit der Aufschrift »Pressefreiheit – Stacheln zeigen!« gewickelt sind, haben Thomas Datt und Arndt Ginzel vor dem Verhandlungssal im Dresdner Amtsgericht von Unterstützern geschenkt bekommen und vor sich auf dem Tisch abgestellt. Nun blockiert ein Kaktus Richter Hermann Hepp-Schwabs Sicht auf die Angeklagten. Erst als das Präsent verrückt ist, verliest er das Urteil.
Verfechter der auf dem Packpapier beschworenen Pressefreiheit werden den Richterspruch im Anschluss als bösen Stachel empfinden. Hepp-Schwab verurteilt die freien Journalisten aus Leipzig für einen Artikel über den so genannten Sachsen-Sumpf, der im Juni 2008 in der Online-Ausgabe der ZEIT erschien, wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro. Die Anklage hatte 6000 Euro gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Anwalt der Journalisten kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Dass sie verurteilt werden würden, hatten Datt und Ginzel nach dem Verlauf des Prozesses geahnt – sie hatten nur für diesen Fall eine Erklärung vorbereitet. Allerdings vermuteten sie, dass ihnen ein Beitrag im »Spiegel« vom April 2008 angelastet werden würde. Ein Jahr nach ersten Berichten über die angebliche Verflechtung von organisierter Kriminalität, Justiz und Behörden in Sachsen berichtete er über vermeintliche Kontakte eines Leipziger Richters zu einem Bordell, in dem auch Minderjährige arbeiteten. Die Aussagen über den Richter, der die Vorwürfe bestritt, seien ein »schwerer Angriffe auf Persönlichkeitsrechte«, sagt Hepp-Schwab. Zur Verurteilung führte das aber nicht: Recherchen der Angeklagten seien vom Korrespondent des »Spiegel« verarbeitet worden. Die Anklage gegen diesen wurde aber fallengelassen, weil das Magazin eine Geldstrafe zahlte und eine Teilkorrektur druckte.
Datt und Ginzel freilich landeten vor Gericht – und wurden faktisch wegen einer offenen Frage verurteilt. Im ZEIT-Artikel, in dem dargestellt wurde, wie die Landesregierung, Staatsanwälte und Expertenkommissionen die Vorwürfe als »heiße Luft« darzustellen suchten, wurde die Frage gestellt, ob ermittelnde Polizisten unter Druck standen, weil ein ins Visier geratener Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt hatte. Hepp-Schwab sieht das als »ehrabschneidenden Vorwurf« gegen die Polizisten, der mit der Form einer Frage nur unzureichend kaschiert sei: »Das war als Tatsachenbehauptung gewollt.« Zu den Merkwürdigkeiten des Verfahrens gehört, dass die Polizisten es nicht für nötig hielten, Anzeige zu erstatten. Den Strafantrag stellte offenbar erst deren Vorgesetzter.
Beobachter kritiseren das Verfahren wie das Urteil heftig. Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes, erinnerte an den Umstand, dass kein Betroffener mit presserechtlichen Mitteln gegen die Artikel vorgegangen sei – diese sind im Internet weiter nachlesbar. Statt dessen habe man »mit Mitteln des Strafrechts versucht, Journalisten einzuschüchtern«. Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« sieht das Urteil als »Skandal« und kritisiert, Justizbehörden gingen gegen »unliebsame Journalisten« vor.
Ähnliche Vorwürfe erheben Abgeordnete der Landtagsopposition. Vom Richter aufgestellte Anforderungen an die journalistische Sorgfaltspflicht kämen einer Pflicht zur Offenlegung der Quellen gleich, was ein »massiver Eingriff in die Pressefreiheit« sei, sagt der Grüne Johannes Lichdi. Dies wäre, ergänzt der LINKE Klaus Bartl, »das Ende eines unabhängigen Journalismus, der Fakten enthüllt, die Mächtige lieber verschweigen wollen«. Bartl kündigte an, dass der Prozess und seine Begleitumstände demnächst auch den kürzlich erneut eingesetzten und von ihm geleiteten Untersuchungsausschuss im Landtag zum »Sachsen-Sumpf« beschäftigen werden.
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