Karlsruhe verbietet Heß-Marsch

Stadt befürchtet Störung der öffentlichen Ordnung durch Nazis

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Stadt Karlsruhe hat den für den 21. August angekündigten Naziaufmarsch verboten – NS-Verherrlichung sei zu erwarten. Ob die Nazis dagegen klagen, ist noch unklar.

Die Stadt Karlsruhe hat am Montag den für den 21. August angekündigten Naziaufmarsch verboten. Das Ordnungs- und Bürgeramt komme »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« zu dem Schluss, dass es sich um eine »zentrale bundesweite Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung« handele. Der Hitler-Stellvertreter hatte sich am 17. August 1987 nach 41 Jahren Haft in Berlin erhängt. Die Nazis behaupten, er sei ermordet worden.

Unter dem Motto »Trotz § 130 – Mord bleibt Mord« hatte eine Karlsruher Nazigruppe die Veranstaltung in der Innenstadt am 21. August für bis zu 700 Teilnehmer angemeldet. Dort solle vermutlich »Heß [...] zum Märtyrer stilisiert und die Nazidiktatur verherrlicht werden«, heißt es in der Mitteilung der Stadt vom Montag. Das aber widerspräche Artikel vier des Strafrechtsparagrafen 130 (Volksverhetzung), der vor dem Hintergrund der Heßmärsche 2005 eingeführt worden war. Gegen das Verbot können die Nazis vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen, was sie bei Redaktionsschluss am Montag noch nicht getan haben.

Die Stadt will alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel einsetzen. »Das sind wir unserer Stadt schuldig«, sagte Bürgermeister Wolfram Jäger (CDU) laut einer Mitteilung. Die Abwägung zwischen den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und dem Grad, in dem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei, führe zu dem Ergebnis, »dass der Aufmarsch verboten werden muss«.

Karlsruhe hatte in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich Aufmärsche verboten bzw. sie wurden durch Proteste verhindert. Die Nazis marschierten zuletzt 2003. Das lokale Antifaschistische Aktionsbündnis, das von Antifa und Gewerkschaften bis Kirchen und Parteien reicht, ruft zur Verhinderung des Aufmarsches auf, sollten die Gerichte das Verbot kassieren. Die Mobilisierung laufe auf jeden Fall weiter, sagte Dietrich Schulze, VVN-BdA-Landessprecher in Baden-Württemberg. Bleibe es bestehen, werde am 21. August eine Informationskundgebung stattfinden.

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