Bundeswehr lässt Oberst Klein laufen
Kundus-Bombardement bleibt ungesühnt
Berlin (ND-Heilig). Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombenangriffs auf zwei entführte Tanklaster in Kundus einleiten. Dabei waren in der Nacht zum 4. September 2009 vermutlich 140 Menschen – darunter Jugendliche und Kinder – umgekommen. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es gestern in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums. Das steht im Widerspruch zu entsprechenden ISAF-Erkenntnissen, nach denen Klein elementare Grundsätze militärischen Handelns missachtet hat.
Bereits im April waren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein eingestellt worden. Der Oberst hätte weder gegen das Völkerstrafgesetzbuch noch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, hieß es. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte den Angriff selbst letztlich als »militärisch nicht angemessen« bewertet. Die Entscheidung der Disziplinarvorgesetzten Kleins fiel offenbar bewusst in der parlamentarischen Sommerpause. Noch ist der sogenannte Kundus-Untersuchungsausschuss zu keinem Ergebnis gelangt. Die Einstellung des Verfahrens sei nur folgerichtig, meint Linkspartei-Fraktionsvize Jan van Aken: »Von Anfang an wurde gelogen, geleugnet und vertuscht ...«
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