Asylsuchende in Cottbus freigesprochen

Weitere Verfahren zu Residenzpflicht drohen

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Cottbus (dpa/ND). Das Amtsgericht Cottbus hat am Freitag eine Asylsuchende aus Kamerun vom Vorwurf der Verletzung der sogenannten Residenzpflicht freigesprochen. Die Kammer wandte nach Angaben des Gerichtes bei der 32-Jährigen aus Forst das seit Kurzem geltende, mildere Recht an. Brandenburg und Berlin hatten Ende Juli die Residenzpflicht gelockert. Seitdem können Asylbewerber und geduldete Ausländer problemlos in das jeweils andere Bundesland fahren. Bisher durften sie ihren Aufenthaltsbezirk ohne Erlaubnis nicht verlassen.

Die Afrikanerin, die in Forst in einem Heim lebt, war im Juli 2009 ohne Genehmigung im Zug von Königs Wusterhausen über Cottbus nach Forst unterwegs. Eine Schaffnerin rief wegen eines Missverständnisses bei der Fahrkartenkontrolle die Polizei. Die Beamten erwarteten die 32-jährige Asylsuchende auf dem Cottbuser Bahnsteig und zeigten sie wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Gerichtsbeschluss ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil auch anderen Asylbewerbern solche Verfahren drohen. Wegen der nun geänderten Gesetzeslage forderte die Flüchtlingsinitiative Brandenburg, alle laufenden Verfahren gegen Asylbewerber wegen Verletzung der Residenzpflicht einzustellen. Betroffen sind in Brandenburg etwa 1100 Asylbewerber und 1700 Geduldete, in Berlin etwa 1700 Asylbewerber und etwa 3500 Geduldete.

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