Ostermann scheitert vor Verfassungsgericht
Saarland: Ausschuss darf Steuerakten sehen
Der Unternehmer und FDP-Politiker Hartmut Ostermann ist mit seiner Beschwerde gegen die Weitergabe seiner Steuerakten an den Untersuchungsausschuss des Landtages jetzt auch vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Zuvor hatte sich Ostermann bereits vor dem Oberwaltungsgericht mit dem Versuch, die Herausgabe zu verhindern, eine Abfuhr eingeholt.
Für das höchste saarländische Gericht war es ein ungewöhnlich kurzer Arbeitstag. Nur knapp eine Stunde dauerte die mündliche Verhandlung. Eine knappe weitere Stunde später stellte Präsident Roland Rixecker »im Namen des Volkes« fest, dem Landtagspräsidenten sei nun »gestattet, die Akten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen«. Es geht um insgesamt sieben Aktenordner, die seit Anfang Juni im Tresor des Landtagspräsidenten unter Verschluss liegen.
Die Verfassungsbeschwerde sei teilweise »offensichtlich unzulässig« und teilweise »offensichtlich unbegründet«, hieß es in der Begründung. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beweisbeschluss des Ausschusses, mit dem Akten von »Unternehmen der Ostermann-Gruppe« angefordert worden waren. Soweit Ostermann daran nicht selbst beteiligt sei, sei sein eigenes informationelles Selbstbestimmungsrecht nicht verletzt, entschieden die Richter. Außerdem hätte Ostermann zunächst gegen die Weitergabe der Akten alle rechtlichen Mittel ausschöpfen müssen. Stattdessen habe er aber vor dem Verfassungsgericht den Beweisbeschluss des Ausschusses angegriffen. Der Prozessbevollmächtigte Ostermanns, Egon Müller, betonte, er werde jetzt darauf achten, dass der Ausschuss die personenbezogenen Daten seines Mandanten »respektieren« werde.
Der von der LINKEN mit Unterstützung der SPD ursprünglich unter dem Titel »Unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung« beantragte Ausschuss will die Rolle Ostermanns beim Zustandekommen der ersten Jamaika-Landesregierung aufklären. Dabei geht es auch um fünf Ermittlungsverfahren gegen Ostermann, die im Oktober vergangenen Jahres eingestellt wurden. Zur gleichen Zeit liefen die Koalitionsgespräche, an denen Ostermann beteiligt war.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Heinz Bierbaum, geht davon aus, dass der Landtagspräsident die sieben Aktenordner nun »zügig« freigeben werde. Im Übrigen gehe es im Ausschuss »nicht um die Person Ostermann«, sondern um die Frage nach »möglichen politisch motivierten Gefälligkeitsentscheidungen«, unterstrich Bierbaum.
Das Finanzministerium hatte Ende vergangener Woche nach einer teilweisen Befreiung vom Steuergeheimnis durch Ostermann mitgeteilt, die Steuerkonten des Unternehmers seien seit Anfang 2009 »glatt gestellt«. Der Linksfraktionschef im Landtag, Oskar Lafontaine, bezeichnete diese Angaben als »irreführend«. Es gehe nicht darum, ob Ostermann Steuern bezahlt habe, sondern darum, ob »die Bescheide, die ergangenen sind, rechtens sind«.
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