28 000 Euro für jeden Toten von Kundus
Anwälte kündigen Entschädigungsklagen an
München (AFP/ND). Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, vertreten die Berliner Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger in Zusammenarbeit mit dem Bremer Anwalt Karim Popal nach eigenen Angaben 456 Hinterbliebene von 113 Menschen, die bei der Bombardierung zweier Tanklaster nahe dem nordafghanischen Kundus im September 2009 getötet worden seien. Hinzu kämen 20 Schwerverletzte. Die Anwälte wollen laut SZ nun eine Entschädigung von 28 000 Euro pro Getötetem durchsetzen.
Sie wollten die Verhandlungsführung des Verteidigungsministeriums, die entweder dilettantisch sei oder auf Zeitverzögerung ziele, nicht länger hinnehmen, zitiert die Zeitung Geulen und Klinger. Zunächst hatten die Anwälte eine freiwillige Vereinbarung mit dem Ministerium angestrebt, wonach für jeden Getöteten 5000 Dollar gezahlt werden sollten. Auch Schwerverletzte sollten 5000 Dollar sowie eine unentgeltliche Behandlung in einem deutschen Krankenhaus erhalten. Eine Entschädigung von 28 000 Euro pro Getötetem entspreche Zahlungen, die das Ministerium in anderen Fällen geleistet habe, heißt es in dem Bericht. Außerdem rügen die Anwälte demnach, dass die vom Ministerium zugesagte Zahlung von 5000 Dollar pro Familie bei den meisten Opfern nicht eingegangen sei.
Die Tankfahrzeuge waren nahe dem deutschen Feldlager in Kundus am 3. September 2009 von Taliban entführt und auf Anforderung des deutschen Oberst Georg Klein von US-Bombern aus der Luft angegriffen worden. Dabei starben mehr als hundert Menschen, unter ihnen auch Zivilisten. Deutschland zahlte bislang an 86 von dem Bombardement betroffene Familien je 5000 Dollar (rund 3900 Euro) – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unabhängig davon, wie viele Opfer sie jeweils zu beklagen hatten.
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