Werbung

Wann ist die Verbreitung gegen den Willen verboten?

Fotoveröffentlichung

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Verbreitung eines Fotos einer Person gegen ihren Willen ist nur dann verboten, wenn sie eindeutig zu erkennen ist. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.

Dies könne der Fall sein, wenn entweder das Gesicht des Betroffenen deutlich zu erkennen sei oder andere Merkmale wie etwa Haarschnitt oder Körperhaltung eine eindeutige Identifizierung zuließen.

Das Gericht lehnte den Antrag eines Schülers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Er hatte sich gegen die weitere Verbreitung eines Zeitungsfotos einer Demonstration gewandt, auf dem er angeblich zu sehen sei.

Das OLG sah für die Forderung keine rechtliche Grundlage. Denn weder sei das Gesicht des Schülers erkennbar noch habe er nachvollziehbar dargelegt, mit welchen anderen Merkmalen man ihn identifizieren könne. Außerdem handele es sich um ein „zeitgeschichtliches“ Foto, bei dem Personen ihre Abbildung hinnehmen müssten, wenn sie zufällig oder absichtlich in Verbindung zu einem Ereignis der Zeitgeschichte wie etwa einer Demonstration gerieten.

Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Az. 4 W 53/10

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.