Stuttgart 21: Opposition fordert Baustopp
Heiner Geißler soll in Konflikt um Bauprojekt vermitteln / Bahn gewinnt Urheberrechtsstreit
Berlin (AFP/ND). Nach der Berufung des CDU-Politikers Heiner Geißler zum Vermittler im Streit um Stuttgart 21 hat die Opposition im Bundestag erneut einen Baustopp für das Verkehrsprojekt gefordert. Die Gespräche zwischen den Befürwortern und Gegnern des Projekts machten nur bei einem Baustopp Sinn, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Mittwoch in einer aktuellen Stunde zum Thema im Bundestag.
Linksfraktionschef Gregor Gysi bezeichnete in der Debatte die Berufung des erfahrenen Schlichters Geißler als »keine schlechte Idee – aber nur, wenn Sie nicht weiterbauen«. Ein Fortsetzen der Arbeiten schaffe Tatsachen, »und wenn Sie neue Tatsachen geschaffen haben, ist darüber nicht mehr zu entscheiden«. Die massiven Proteste gegen das Projekt bezeichnete Gysi als Symptom einer »neuen Ferne zwischen Regierung und Regierten«, für die auch die Bundesregierung verantwortlich sei. Angesichts von Kürzungen in den Sozialsystemen sei den Menschen nicht zu vermitteln, warum ein zehn Milliarden Euro teurer Bahnhof nötig sei. »Dieses Projekt ist überhaupt nicht zu erklären.« SPD-Fraktionsvize Florian Pronold kritisierte, Mappus' »sozialpädagogisches Konzept«, die Lage mit Gesprächen zu entspannen, werde scheitern, solange ein Vergabe- und Baustopp und eine Volksabstimmung blockiert würden.
Auch der Innenausschuss des Bundestags befasste sich am Mittwoch mit dem umstrittenen Polizeieinsatz. Die Opposition sah anschließend noch viele Fragen offen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, es gebe keine konkreten Vorwürfe gegen die Bundespolizei, die an dem Einsatz beteiligt war. »Das alles ändert nichts daran, dass jeder von uns bestürzt ist über die Bilder, die wir gesehen haben«, räumte er aber ein.
Einen juristischen Sieg konnte am Mittwoch die Deutsche Bahn für sich verbuchen. Sie gewann den Urheberrechtsstreit um Stuttgart 21. Eine Klage, die der Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes gegen den Teilabriss des Gebäudes durch die Bahn eingereicht hatte, wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart abgelehnt. Eine Revision ist nicht zugelassen.
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