EKD: Gesundheitsreform ist unsolidarisch
Wahl des neuen Ratsvorsitzenden und Debatte über Bildung bestimmten Synode in Hannover
Hannover (epd/dpa/ND). In einer Erklärung des Kirchenparlaments heißt es, Menschen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke und Behinderte würden im Gesundheitssystem zusätzlich belastet. Das stehe im Widerspruch zu einer solidarischen Gesellschaft, in der die Starken die Schwachen stützen. Zudem beschloss das Kirchenparlament den EKD-Haushalt 2011 und einen Gesetzentwurf für ein gemeinsames Pfarrerdienstrecht. Über ethische Fragen bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) soll in den nächsten Monaten der Rat der EKD beraten.
Im Mittelpunkt des Jahrestreffens der evangelischen Kirche stand die Neuwahl des EKD-Ratsvorsitzenden am Dienstag. Nach dem Rücktritt Margot Käßmanns im Februar wird der rheinische Präses Nikolaus Schneider in den nächsten fünf Jahren die fast 25 Millionen Protestanten in Deutschland repräsentieren.
In der einstimmig verabschiedeten Erklärung zur Bildungspolitik mit dem Titel »Niemand darf verloren gehen!« kritisiert die evangelische Kirche, es sei nicht hinnehmbar, dass immer noch die soziale Herkunft über den Bildungserfolg entscheidet. Für viele Kinder würden Chancen schon am Beginn ihres Lebens eingeschränkt. Das Kirchenparlament unterstrich die besondere Rolle frühkindlicher Bildung für Chancengleichheit und forderte das Recht eines jeden Kindes auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Mit der Gesundheitsreform würden Geringverdiener über den Zusatzbeitrag überproportional belastet, kritisierte das Kirchenparlament der EKD. Die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehe nun endgültig auf dem Spiel. Die Gesundheitsreform soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Das Volumen des einstimmig verabschiedeten EKD-Etats für 2011 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr um fünf Millionen auf 187 Millionen Euro. Größter Einzelposten ist der Bereich Ökumene und Auslandsarbeit mit 63 Millionen Euro. Davon sind für die entwicklungspolitische Arbeit 47,7 Millionen Euro eingeplant.
Erstmals verabschiedete die EKD ein gemeinsames Dienstrecht für ihre rund 20 000 Geistlichen, das die strittige Frage der Lebensführung aber ausklammert. Ob ein Pfarrer verheiratet sein muss oder die Pfarrerin auch mit einer Partnerin zusammenleben darf, können die 22 Landeskirchen weiter selbstständig für sich entscheiden. Grundlage dafür bietet im neuen Dienstrecht ein Passus, der auf eine auf Vertrauen und Verlässlichkeit gegründete Beziehung verweist. Konservative Gemeinden und Kirchen duldeten bislang keine »wilde Ehe« im Pfarrhaus, andere hatten auch gegen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nichts einzuwenden.
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