Klage gegen Dumpinglöhne

Hartz IV

  • Lesedauer: 1 Min.
1,4 Millionen Menschen müssen ergänzend Hartz IV beantragen, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht. Manche Arbeitgeber kalkulieren die staatliche Hilfe regelrecht ein.

Sie vergüten nach dem Prinzip: Warum soll ich meinen Mitarbeitern viel Lohn geben, wenn das Amt zahlt? Ein Behördenchef will das nicht dulden: Peter Hüfken, Geschäftsführer des Jobcenters Stralsund, zieht vors Arbeitsgericht, um Geld für den Steuerzahler zurückzuholen – mit Erfolg.

Erstmals hat Hüfken jetzt in zweiter Instanz gewonnen: Am 2. November bestätigte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Stralsund weitgehend (Az. 5 Sa 91/10). Dieses hatte im Januar einen ehemaligen Pizzeriabetreiber dazu verurteilt, der Hartz-IV-Behörde 6617,42 Euro zu überweisen.

Geld, das das Stralsunder Jobcenter Beschäftigten des Restaurants zahlen musste, weil deren Löhne mitunter zwei Euro die Stunde unterschritten und zum Leben nicht reichten. Das Urteil des LAG ist rechtskräftig. Revision zum Bundesarbeitsgericht ließen die Richter nicht zu.

Gut zwei Jahre ist es her, dass der gebürtige Rheinländer Peter Hüfken, der kurz nach der Wende in den Osten zog, erstmals gegen einen Arbeitgeber Klage erhob. 79 Mal hat das Stralsunder Jobcenter seitdem Geld gefordert von Unternehmen, die sittenwidrige Löhne gezahlt haben. Dabei kann die Behörde sich seit April 2009 auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts berufen. Demnach ist ein Lohn sittenwidrig, wenn er weniger als zwei Drittel der tariflichen oder ortsüblichen Vergütung beträgt. epd

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