Ausgleich für Überstunden
Luxemburg/Halle (dpa/ND). Wer im öffentlichen Dienst ständig länger als in Europa erlaubt im Einsatz sein muss, hat Anspruch auf Freizeit oder Geld. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-429/09). Im konkreten Fall hatte ein Feuerwehrmann der Stadt Halle geklagt, der als Fahrzeugführer beim Brandschutz laut Dienstplan im Schnitt pro Woche 54 Stunden arbeiten musste. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt hingegen nur eine 48-Stunden-Woche. Für die rechts- widrig gearbeitete Mehrarbeit verlangte der Mann eine Entschädigung, was die Stadt ablehnte. Das Verwaltungsgericht Halle entschied, der Feuerwehrmann habe keinen Anspruch auf Ausgleich. Das sah das EuGH anders. Auch wenn der Dienstherr eine längere Arbeitszeit festsetze, könne sich der Kläger auf EU-Recht berufen und daraus einen Anspruch ableiten. Die Form der Entschädigung sei Sache des Mitgliedstaates.
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