5400 Euro Strafe für eine Meinung
»Mördersoldaten« als Beleidigung gewertet
Der NRW-Landesverband der Linkspartei ist empört über ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten gegen ihren stellvertretenden Vorsitzenden Thies Gleiss. Gleiss war in der vergangen Woche wegen bundeswehrkritsischer Äußerungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt worden. Für die Spitze der NRW-Linken eine »Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung«. Der LINKE-Vorstand ruft zur Solidarität mit Gleiss auf. »Insbesondere von SPD und Grünen erwarten wir eine eindeutige Positionierung gegen diesen Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.«
Eine eindeutige Positionierung zu SPD und Grünen, erschienen in der Tageszeitung »junge Welt«, war der Ausgangspunkt des Rechtsverfahrens: Eigentlich schrieb Gleiss über die Situation der NRW-LINKEN nach der Landtagswahl im Mai 2009 – und über die seinerzeitigen Sondierungsgespräche der LINKEN mit SPD und Grünen. Doch in seinem Artikel »Weder Illusionen noch Kraftmeierei« warf Thies Gleiss auch die Frage auf, wie der LINKE-Landesverband sich zu rot-grünen Forderungen verhalten solle, ihr Verhältnis zur DDR klären. Für Gleiss eine »hirnrissige Forderung«: »Sollen wir etwa mitspielen: An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grüne geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht.« Gleiss fuhr fort: »Vielleicht sollten SPD und Grüne am ersten Verhandlungstag erst einmal ihr Verhältnis zum Krieg klären – und dann?«
Diese »persönlichen Anmerkungen« brachten dem Vize-Chef der NRW-LINKEN nun eine Verurteilung im vereinfachten Verfahren ein: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erließ am vergangenen Mittwoch einen schriftlichen Strafbefehl in Höhe von 5400 Euro – plus Verfahrenskosten. Gleiss hat sich nach Einschätzung des Gerichts der »Beleidigung anderer Personen« schuldig gemacht. Richter wie Staatsanwalt werteten Gleiss' Aussagen als Ehrverletzung der in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten. Gleiss hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.
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