Neue Regeln für das Internet
Innenminister will »rote Linien« definieren
Der Bundesinnenminister will Webveröffentlichungen künftig »unterbinden«, wenn sie »besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht« darstellen. Explizit nannte Thomas de Maizière zwei Fallgruppen: Ein schwerer Eingriff sei, wenn personenbezogene Daten »geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen« werden, so dass sie ein »umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil ergeben«. Zweiter Fall: Webveröffentlichungen wie Texte, Bilder oder Videos, die »den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden«. Dies soll künftig, von eng definierten Ausnahmen abgesehen, »unzulässig« sein. Die geplanten Regeln sollen für kommerzielle Anbieter gelten, aber auch für Privatpersonen, die etwa als »Stalker« andere Menschen verfolgen.
Einen entsprechenden Entwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes stellte der Minister gestern in Rohfassung vor. Er muss noch mit den anderen Kabinettsmitgliedern abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich keine strafrechtlichen Sanktionen vor. De Maizière kündigte jedoch an, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gesetzlich zu verankern. Künftig verboten sein sollen zudem »Profilbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen«, also das personenbezogene Sammeln und Auswerten entsprechender Daten, die Rückschlüsse auf den Nutzer zulassen. Hier steht insbesondere der von de Maizière nicht genannte Google-Konzern in der Kritik. »Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht«, sagte der Christdemokrat. Es gehe dabei um »rote Linien«, die nicht überschritten werden dürften.
De Maizière nahm gestern zudem Eckpunkte für einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste entgegen, die vom Internet-Branchenverband Bitkom ausgearbeitet wurden. Die Selbstverpflichtung bezieht sich insbesondere auf umstrittene Angebote wie »Google Street View«. Kritik kam vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Wer sich nicht verpflichte, müsse auch keine Vorgaben einhalten, bemängelte dieser. Und Verstöße gegen den Kodex ließen sich nicht durch eine selbstständige Datenaufsicht durchsetzen und sanktionieren.
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